Ab dem 1. Januar 2026 wird die Rentenzahlung in Deutschland grundlegend umgestellt. Die bisherige Barauszahlung der gesetzlichen Rente wird endgültig beendet, und nur noch Überweisungen auf ein Konto sind möglich. Diese Änderung betrifft mehrere tausend Rentnerinnen und Rentner, die bislang ihre Rente in bar erhalten haben, darunter rund 3.000 Personen, die ihre Rentenzahlung über Schecks beziehen, wie die Merkur berichtet.

Die letzte Barauszahlung erfolgt am 1. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Rentner ihre Zahlungen auf ein Konto überweisen lassen. Wer dies versäumt, könnte ab Januar 2026 ohne Rente dastehen. Ein „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ muss ausgefüllt und an die Deutsche Post AG gesendet werden. Es ist zu beachten, dass ohne Angabe eines Kontos die Rentenzahlung ausbleiben könnte. Die Rentenempfänger sind mehrfach über diese Änderungen informiert worden, um sie rechtzeitig zu mobilisieren.

Wichtige Schritte für Rentner

Die meisten der 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ihre Rente bereits unbar. Für Rentner, die kein eigenes Konto haben, besteht die Möglichkeit, die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson überweisen zu lassen, vorausgesetzt, das Konto ist im EU/SEPA-Raum geführt. Alle Rentner haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Kontos, wobei bei fehlender Möglichkeit zur Eröffnung eines Girokontos Anspruch auf ein Basiskonto besteht. Letzteres kann jedoch gebührenpflichtig sein.

Die Umstellung auf die Überweisung ist kostenlos, und die Banken bieten oft auch kostenlose Konten an. Trotzdem können einige Banken Gebühren erheben, daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Kontoeröffnung zu kümmern. Rentner sollten auch daran denken, nach einem Umzug binnen zwei Wochen ihre neue Adresse dem Bürgeramt sowie der Rentenversicherung mitzuteilen, da Rücksendungen von Rentenanpassungsmitteilungen zur Einstellung der Rentenzahlungen führen könnten.

Außerdem wird ein weiteres wichtiges Datum notiert: Ab Ende Dezember 2025 wird die Barzahlung via Zahlungsanweisung zur Verrechnung dauerhaft eingestellt. Wer also weiterhin auf die Barzahlung angewiesen ist, muss sich spätestens jetzt um eine Umstellung kümmern, da die Fristen rasant näher rücken. Diese neue Regelung zur Rentenzahlung kann zukünftige Probleme für viele Rentner mit sich bringen, wenn die notwendigen Schritte nicht rechtzeitig unternommen werden.

Die Rentenerhöhung, die am 1. Juli 2025 in Kraft trat, wird allen betroffenen Rentnern schriftlich mitgeteilt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass jeder über seine Ansprüche und die neuen Verfahren informiert ist.