Am 6. Juni 2025 tagte der Koalitionsausschuss der neuen Bundesregierung aus Union und SPD in Berlin. Im Rahmen der Sitzung wurde ein weitreichendes „Sofortprogramm“ mit 62 Unterpunkten vorgestellt, das unter anderem eine umfassende Rentenreform beinhaltet. Diese Reform umfasst Maßnahmen wie die Frühstart-Rente und die Aktivrente, die darauf abzielen, die Arbeitswelt für Senioren attraktiver zu gestalten.

In einer aktuellen Diskussion erklärte Hendrik Hoppenstedt (CDU) in der Phoenix-Sendung „Unter den Linden“, dass die Rentenkasse durch die Aktivrente entlastet werde und gleichzeitig keine Rentenzahlungen reduzierend ausfallen, wenn Rentner weiterhin berufstätig sind. Er räumte jedoch ein, dass er die Aktivrente in der Sendung missverständlich dargestellt hatte. Carsten Linnemann (CDU) stellte zudem klar, dass Rentner bei der Aktivrente nicht auf ihre gesetzliche Rente verzichten müssen.

Details zur Aktivrente

Die Aktivrente ermöglicht es Rentenbeziehern, bis zu 2.000 Euro zusätzlich zu ihrem Einkommen zu verdienen, ohne dabei Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Plans, wie auch die SPD-Abgeordnete Wiebke Esdar bestätigte. Im Koalitionsvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass diese 2.000 Euro zusätzlich zur regulären Rente gelten.

Ein wichtiger Aspekt der Aktivrente ist, dass Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin arbeiten möchten, diese Summe steuerfrei verdienen können. Dies betrifft besonders Fachkräfte, da hohe Einkommen aus Arbeit am meisten von der Regelung profitieren. Allerdings bleibt die genaue Ausgestaltung der Aktivrente und ihre Wechselwirkungen mit anderen steuerlichen Regelungen, wie dem Grundfreibetrag, vorerst unklar.

Zusammen mit dem Rentenexperten Jan Scharpenberg wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Steuererleichterung von der finanziellen Situation der Einzelnen abhängt. Es besteht auch Unsicherheit darüber, ob der Freibetrag für Rentner gilt, die gleichzeitig Rente beziehen und arbeiten.

Auswirkungen auf die Altersgruppe der Rentner

Eine weitere Herausforderung stellt die Bürokratie dar, insbesondere wenn auch Selbständige von der Regelung profitieren könnten. Bei Rentnern, die Grundsicherung beziehen, gelten separate Verdienstregeln, die die Regierung ebenfalls untersuchen möchte. Experten warnen, dass ohne geeignete Anreize eine Fachkräftelücke entstehen könnte, wenn die Babyboomer-Generation in den Ruhestand tritt. Der Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung bis 2035 wird auf 1,5 bis 4,7 Millionen Personen geschätzt.

Peter Haan, ein Rentenexperte vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), hält die vorgesehenen Anreize für sinnvoll, ist sich jedoch unsicher, ob der höhere Freibetrag das wirksamste Mittel sein wird. Zudem ist im Koalitionsvertrag auch die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots für ältere Arbeitnehmer bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber vorgesehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro steuerfrei zu verdienen, nicht alle Einnahmen ungeschmälert auf dem Konto der Senioren landen. Sozialbeiträge sind nach wie vor zu zahlen und eine Steuererklärung wird Pflicht, wenn die Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen.

Für viele Rentner könnte die Aktivrente eine Chance darstellen, nicht nur finanziell unabhängiger zu sein, sondern auch weiterhin aktiv am Berufsleben teilzuhaben. Ob die Regelung tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt, bleibt jedoch abzuwarten.

Für weitere Informationen zu den Plänen der Bundesregierung: Merkur, Tagesschau.