Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) steht vor einer großen Aufgabe: Zum Jahreswechsel prüft sie das Einkommen von 1,4 Millionen Rentnern, um den Grundrentenzuschlag neu zu berechnen, der ab Januar 2026 in Kraft tritt. Diese Neufestsetzung sorgt bereits jetzt für viele Anfragen, da Betroffene sich über die Höhe ihrer Rente informieren möchten. Die Rückmeldungen über den Grundrentenzuschlag sind dabei von zentraler Bedeutung, insbesondere für Rentner mit langjähriger, unterdurchschnittlicher Erwerbstätigkeit.
Die Prüfung der Einkommensdaten erfolgt automatisch, sodass Rentner selbst keine Maßnahmen ergreifen müssen. Für die Neuberechnung der Zuschläge nutzt die DRV das Einkommen des Jahres 2023; sollten hier Daten fehlen, springt das Jahr 2022 ein. Ab Januar 2025 gelten neue Freibeträge: Alleinstehende können bis zu 1.438 Euro monatlich verdienen, ohne dass ihr Zuschlag gekürzt wird; für verheiratete Paare liegt dieser Freibetrag bei 2.243 Euro. Einkommen, das über diesen Grenzen liegt, wird anteilig angerechnet. So werden beispielsweise 60% des Einkommens zwischen 1.438 Euro und 1.840 Euro bei Alleinstehenden berücksichtigt.
Neuigkeiten zum Grundrentenzuschlag
Die DRV hat zudem klargestellt, dass sie für die Berechnung des Grundrentenzuschlags das zu versteuernde Einkommen heranzieht. Steuerfreie Teile der Rente und Kapitalerträge werden ebenfalls berücksichtigt, während steuerfreie Einnahmen wie Minijobs oder Arbeitslosengeld nicht zählen. Diese Details sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden, vor allem angesichts der vielen Anfragen, die die Rentenversicherung erhält.
Die jährliche Prüfung hat einen klaren Zweck: Sie dient der korrekten Berechnung des Zuschlags und nicht in erster Linie der Kürzung. Sowohl Anstiege als auch Rückgänge im Einkommen können die Höhe des Zuschlags beeinflussen. Das Finanzamt spielt hierbei eine wichtige Rolle, da es im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres an die DRV meldet. Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, wird auf das vorvorletzte Jahr zurückgegriffen.
Ansprüche und Zuschläge
Ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht für Rentner, die mindestens 33 Jahre Erwerbsarbeit, Kindererziehung oder Angehörigenpflege nachweisen können; wobei der volle Zuschlag erst ab 35 Jahren gewährt wird. Derzeit erhalten rund 1,4 Millionen Rentner einen durchschnittlichen Zuschlag von 97 Euro pro Monat. Damit wird ein wenig Licht ins Dunkel der Rentenberechnung gebracht, das für viele ältere Menschen von großer Bedeutung ist.
Die DRV wird Bescheide über Änderungen des Grundrentenzuschlags versenden, die ab Januar 2026 in Kraft treten. Diese Bescheide enthalten alle wichtigen Informationen zur Rentenänderung und ermöglichen es den Betroffenen, besser zu planen. Wer also Fragen zu seiner Rente hat, sollte sich nicht scheuen, bei der DRV nachzufragen.