Heute ist der 19.04.2026 und es gibt Neuigkeiten für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die eine Betriebsrente beziehen. Ab Januar 2026 erhöht sich der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 197,75 Euro monatlich. Dies ist ein Anstieg um 10,50 Euro im Vergleich zu 2025, als der Freibetrag bei 187,25 Euro lag. Die Grundlage für diesen Freibetrag ist die bundeseinheitliche monatliche Bezugsgröße von 3.955 Euro.

Für Rentner, die pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) sind, bedeutet das konkret, dass Betriebsrenten bis zu 197,75 Euro im Monat künftig vollständig beitragsfrei sind. Beiträge müssen nur auf den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der den Freibetrag übersteigt. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einer Betriebsrente von 300 Euro im Monat beträgt der beitragspflichtige Betrag 102,25 Euro. Bei einem Beitragssatz von 21,1 % – bestehend aus 14,6 % für die Krankenversicherung, 2,9 % für den Zusatzbeitrag und 3,6 % für die Pflegeversicherung – ergeben sich Abzüge von etwa 21,57 Euro. Somit bleibt ein Nettoauszahlungsbetrag von 278,43 Euro.

Wichtige Informationen für Betroffene

Es ist entscheidend zu beachten, dass dieser Freibetrag nur für gesetzlich pflichtversicherte Rentner und pflichtversicherte Beschäftigte mit Betriebsrente gilt. Freiwillig gesetzlich Versicherte sowie privat krankenversicherte Betriebsrentner profitieren nicht von diesem Freibetrag. Letztere zahlen überhaupt keine Beiträge auf ihre Betriebsrente, während freiwillig gesetzlich Versicherte ab dem ersten Euro Betriebsrente den vollen Beitrag entrichten müssen.

Ein bemerkenswertes Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2024 hat klargestellt, dass freiwillig gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf den Betriebsrenten-Freibetrag haben. Zudem gilt der Freibetrag ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht jedoch für die soziale Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass bei einer Überschreitung des Freibetrags in der Pflegeversicherung die gesamte Betriebsrente verbeitragt wird.

Prüfung der Beitragsabrechnungen

Mit dem höheren Freibetrag ab 2026 profitieren pflichtversicherte Rentner mit Betriebsrente von einer merklichen Entlastung. Es ist jedoch ratsam, die Beitragsabrechnungen und Rentenauszahlungsmitteilungen sorgfältig auf die korrekte Berücksichtigung des Freibetrags zu prüfen. Der Freibetrag gilt insgesamt für alle Betriebsrenten und nicht je Vertrag, was eine wichtige Information für Rentner darstellt, die mehrere Verträge haben.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Erhöhung des Freibetrags eine positive Entwicklung für viele Rentner in Deutschland darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Regelung auch in Zukunft Bestand hat und weiterhin für finanzielle Entlastung sorgt.