Ab Oktober 2025 stehen Rentner in Deutschland vor möglichen Herausforderungen bei ihren Rentenzahlungen. Hintergrund ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD3, die Banken verpflichtet, ein strengeres Sicherheitsverfahren bei Überweisungen einzuführen. Laut Rentenbescheid24 könnte die Einhaltung dieser Richtlinie dazu führen, dass Rentenzahlungen nicht mehr pünktlich ankommen oder gar ganz ausbleiben.
Die Richtlinie sieht vor, dass Banken den Namen des Empfängers exakt mit den Kontodaten abgleichen müssen, zusätzlich zur herkömmlichen IBAN-Prüfung. Künftig können Überweisungen abgelehnt werden, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen. Dies soll vor allem Verbraucher, insbesondere ältere Menschen, vor Betrugsmaschen wie dem sogenannten Enkeltrick schützen.
Potenzielle Probleme durch Namensabweichungen
Experten warnen, dass viele ältere Menschen nicht über diese Neuerungen informiert sind. Besonders problematisch könnte es werden, wenn bei den zuständigen Behörden, wie der Deutschen Rentenversicherung, unterschiedliche Namensschreibweisen gespeichert sind. Abweichungen, die auf Doppelnamen, abgekürzte oder ausgeschriebene Vornamen sowie Tippfehler zurückzuführen sind, könnten dazu führen, dass Banken Überweisungen verweigern.
Um Zahlungsproblemen vorzubeugen, wird Rentnern geraten, ihre Namensschreibweise sowohl bei der Bank als auch bei der Rentenversicherung zu überprüfen. Laut Bürger-Geld sollten Korrekturen auch dann vorgenommen werden, wenn kleine Abweichungen vorliegen, da diese zu verspäteten Rentenzahlungen führen können.
Empfehlungen für Rentner
Die folgenden Schritte werden Rentnern empfohlen, um sicherzustellen, dass ihre Rentenzahlungen rechtzeitig erfolgen:
- Überprüfung der Namensschreibweise bei der Bank.
- Abgleich der Daten mit der Rentenversicherung.
- Korrektur von Abweichungen bei der Bank oder Rentenversicherung anfordern.
- Regelmäßige Information über aktuelle Entwicklungen zu den neuen Richtlinien einholen.
Im Falle ausbleibender Rentenzahlungen sollten Rentner schnellstmöglich Kontakt mit ihrer Bank und der Rentenversicherung aufnehmen, um Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die EU-Richtlinie PSD3 betrifft nicht nur Rentner in Deutschland, sondern gilt auch für Überweisungen innerhalb der gesamten Europäischen Union. Daher ist es ratsam, auch darauf zu achten, dass Namensdaten bei internationalen Zahlungen übereinstimmen.
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