Das Rentensplitting ist ein Verfahren, bei dem die Rentenansprüche von Ehepartnern aufgeteilt werden. Es ermöglicht beiden Partnern, von den Rentenansprüchen des anderen Partners zu profitieren und somit eine faire Verteilung der Rentenansprüche zu gewährleisten. In diesem Artikel werden wir das Rentensplitting genauer erläutern und auf die wichtigsten Aspekte, Voraussetzungen und Auswirkungen eingehen.

Was ist Rentensplitting?

Das Rentensplitting ist ein rechtliches Verfahren, bei dem die Rentenansprüche von Ehepartnern aufgeteilt werden. Es wird angewendet, wenn ein Ehepaar während der Ehezeit unterschiedlich hohe Rentenansprüche erworben hat. Durch das Rentensplitting wird die Rente des erwerbstätigeren Partners anteilig auf den weniger erwerbstätigen Partner übertragen. Dadurch sollen finanzielle Ungleichheiten ausgeglichen werden.

Das Rentensplitting ist in Deutschland gesetzlich geregelt und findet im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung Anwendung. Es betrifft sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung.

Voraussetzungen für das Rentensplitting

Damit das Rentensplitting angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ehestand: Das Rentensplitting gilt ausschließlich für Ehepaare. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind vom Rentensplitting ausgeschlossen.
  2. Ehedauer: Das Rentensplitting kann erst nach einer Mindestehezeit angewendet werden. In der Regel beträgt die Mindestdauer der Ehe drei Jahre. Bei einer Scheidung vor Ablauf dieser Frist entfällt das Rentensplitting.
  3. Rentenansprüche: Beide Ehepartner müssen eigene Rentenansprüche erworben haben. Dies kann durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder als Beamter/in erfolgen. Beide Partner müssen mindestens 36 Monate rentenversicherungspflichtig gewesen sein.
  4. Unterschiedliche Rentenansprüche: Um das Rentensplitting anzuwenden, müssen die Rentenansprüche der Ehepartner unterschiedlich hoch sein. Es ist nicht erforderlich, dass einer der Partner gar keine Rentenansprüche hat. Es genügt, wenn die Ansprüche ungleich sind.

Ablauf und Berechnung des Rentensplittings

Die Berechnung und Durchführung des Rentensplittings erfolgt durch den Rentenversicherungsträger. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt:

  1. Renteninformation: Der Rentenversicherungsträger erstellt für jeden Ehepartner eine Renteninformation. Diese enthält Angaben über die bisher erworbenen Rentenansprüche.
  2. Rentenpunkte des erwerbstätigeren Partners: Der Rentenversicherungsträger berechnet die Rentenpunkte des erwerbstätigeren Partners und ermittelt den Rentenanspruch, der durch das Rentensplitting auf den anderen Partner übertragen werden kann.
  3. Anteilige Übertragung: Ein bestimmter Prozentsatz der Rentenpunkte (Rentenwert) des erwerbstätigeren Partners wird auf den anderen Partner übertragen. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von der Dauer der Ehe ab. Je länger die Ehe andauert, desto höher ist der Anteil, der übertragen wird.
  4. Rente berechnen: Nach der Übertragung der Rentenpunkte wird die Rente für jeden Ehepartner individuell berechnet. Dabei werden die eigenen Rentenansprüche und die übertragenen Rentenpunkte berücksichtigt.

Das Rentensplitting führt dazu, dass die Rente des erwerbstätigeren Partners sinkt, während die Rente des weniger erwerbstätigen Partners steigt. Die Höhe der Rentenänderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der bisher erworbenen Rentenpunkte und dem Rentenwert.

Auswirkungen des Rentensplittings

Das Rentensplitting kann verschiedene Auswirkungen auf die Rentenansprüche und das finanzielle Wohl der Ehepartner haben:

  1. Rentenausgleich: Durch das Rentensplitting wird ein Rentenausgleich zwischen den Ehepartnern geschaffen. Dadurch wird gewährleistet, dass beide Partner von den Rentenansprüchen des jeweils anderen profitieren.
  2. Geringere Rente des erwerbstätigen Partners: Da ein Teil der Rentenpunkte auf den anderen Partner übertragen wird, führt das Rentensplitting zu einer geringeren Rente des erwerbstätigeren Partners. Dies kann sich insbesondere dann auswirken, wenn die Rentenansprüche sehr ungleich sind.
  3. Höhere Rente des weniger erwerbstätigen Partners: Der weniger erwerbstätige Partner profitiert von dem übertragenen Rentenwert und erhält dadurch eine höhere Rente. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Partner keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche hat.
  4. Finanzielle Absicherung des weniger verdienenden Partners: Das Rentensplitting ermöglicht eine finanzielle Absicherung des weniger verdienenden Partners im Rentenalter. Dadurch wird die Altersarmut, insbesondere bei Frauen, reduziert.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Rentenansprüche können übertragen werden?

Antwort: Es können alle Rentenansprüche übertragen werden, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören z.B. Rentenansprüche aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus der Beamtenversorgung.

Ändert sich die Höhe der Rente nach einer Scheidung?

Antwort: Ja, nach einer Scheidung entfällt das Rentensplitting. Jeder Ehepartner behält seine eigenen Rentenansprüche. Die Rentenhöhe kann sich jedoch ändern, da sich ggf. auch die Höhe der Rentenpunkte ändert.

Gilt das Rentensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Antwort: Ja, seit 2005 gilt das Rentensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Voraussetzungen sind dabei dieselben wie für Ehepaare.

Fazit

Das Rentensplitting ist ein wichtiges Instrument, um Rentenansprüche von Ehepartnern fair zu verteilen und finanzielle Ungleichheiten auszugleichen. Es ermöglicht beiden Partnern, von den Rentenansprüchen des anderen Partners zu profitieren und im Rentenalter abgesichert zu sein. Durch das Rentensplitting wird die Rentenlücke zwischen den Ehepartnern verringert und die Altersarmut reduziert. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und möglichen Auswirkungen des Rentensplittings zu beachten und sich gegebenenfalls rechtzeitig beraten zu lassen.