Der Druck auf Versicherte, in die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder vorgezogene Altersrente zu wechseln, könnte ab 2027 erneut zunehmen. Laut einer aktuellen Analyse von Rentenbescheid24 gibt es ernsthafte Bedenken, dass viele Bürger gegen ihren Willen in Frühverrentung gedrängt werden könnten.

Aktuell glauben viele Versicherte, sie könnten selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen. Doch in der Realität sieht das anders aus: Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, Jobcenter und Sozialämter haben die rechtlichen Möglichkeiten, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Beantragung einer EM-Rente zu zwingen. Dies geschieht oft unter dem Vorwand, dass eine Rückkehr ins Arbeitsleben aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr möglich sei.

Zwangsverrentung in der EM-Rente

Durch verschiedene Maßnahmen können Sozialbehörden Versicherte direkt in die EM-Rente drängen. So fordern Krankenkassen häufig Reha-Anträge ein: Wird dieser abgelehnt, kann der Antrag als EM-Rentenantrag gewertet werden. Arbeitsagenturen verpflichten häufig zur Rehabilitationsmaßnahme, und Jobcenter sind befugt, selbst einen EM-Rentenantrag zu stellen. Darüber hinaus dürfen Sozialämter ebenfalls Anträge für Sozialhilfeempfänger initiieren.

Die Folgen einer EM-Rente sind schwerwiegend. Die Betroffenen sehen sich gleich mehreren Nachteilen gegenüber: Die EM-Rente ist oft geringer als etwa das Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Es kommt zu einer lebenslangen Rentenkürzung von bis zu 10,8 Prozent. Zudem müssen EM-Rentner Beiträge zur Krankenkasse zahlen, was die finanzielle Belastung weiter erhöht. Oft verlieren sie zudem ihren Arbeitsplatz, und Ansprüche aus Betriebsrenten können beeinträchtigt werden.

Rückkehr zur Zwangsverrentung in die Altersrente

Ab dem Jahr 2027 wird die Zwangsverrentung auch bei der Altersrente wieder ein aktuelles Thema werden. Die Jobcenter können Bürgergeldempfänger ab 63 Jahren für eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen drängen. Die Abschläge können sich auf bis zu 14,4 Prozent summieren, was die gesamte Rentenzeit hindurch zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Ausnahmen sind hier durch die Unbilligkeitsverordnung möglich, doch diese fallen oft schwer in der Praxis.

Wenigstens gibt es Möglichkeiten, sich gegen diese Praktiken zu wehren. Betroffene können Widerspruch gegen Aufforderungen zur Beantragung einer Reha oder Rentenleistungen einlegen. Darüber hinaus ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat anzufordern und das Dispositionsrecht zu nutzen, um eine automatische Umdeutung in eine EM-Rente zu vermeiden.

Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten zur Verteidigung

Die rechtlichen Grundlagen sind klar geregelt. So hat beispielsweise die Krankenkasse das Recht, Zustimmung zu Anträgen zu verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Gesetze zum Krankengeld (§ 51 SGB V) und Arbeitslosengeld (§ 145 Abs. 2 SGB III) sind ebenfalls entscheidend, um den Betroffenen zu helfen.

Ein zentraler Punkt ist, dass jede Aufforderung zu einer EM-Rente von den Betroffenen rechtlich angefochten werden kann. Verzögerungen durch Widersprüche können dabei helfen, eine EM-Rente und damit einhergehende Nachteile zu reduzieren. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte im Auge zu behalten und gegebenenfalls auf Informationen von Seiten wie Betanet zurückzugreifen.

In der Realität zeigt sich, dass die Zwangsverrentung ein drängendes Problem bleibt. Betroffene sollten sich gut informieren und rechtliche Unterstützung suchen, um ihre Interessen zu wahren und zukünftige finanzielle Einbußen zu vermeiden.