Wichtige Rentenänderungen und Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025!

· Daniel Wom

Im Oktober 2025 treten mehrere bedeutende Neuerungen in Kraft, die das Leben von Rentnern sowie anderen Bürgern in Deutschland und Europa betreffen werden. Die rechtlichen Änderungen zielen darauf ab, verschiedene Aspekte des Alltags zu verbessern und zu modernisieren. Besonders hervorzuheben sind die neuen Regelungen zur Rentenzahlung und zur Nutzung elektronischer Dienste.

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Rentenzahlung am Monatsletzten fällig. Da der 31. Oktober 2025 auf einen Freitag fällt, der in einigen Bundesländern wie Hamburg und Brandenburg ein Feiertag (Reformationstag) ist, wird die Zahlung dort bereits am 30. Oktober 2025 erfolgen. In anderen Bundesländern können Rentner am 31. Oktober 2025 mit ihrer Zahlung rechnen. Diese Regelung betrifft alle Rentner in Deutschland und ist Teil der umfassenden rechtlichen Änderungen, die in diesem Monat wirksam werden.

Echtzeitüberweisungen und IBAN-Name-Abgleich

Ein weiterer wichtiger Schritt in die digitale Zukunft ist die Einführung von Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum ab dem 9. Oktober 2025. Diese neuen Überweisungsmethoden ermöglichen es Bankkunden, Geld innerhalb von nur zehn Sekunden zu transferieren, ohne zusätzliche Kosten. Die europäische Verordnung verpflichtet Banken zu dieser Maßnahme, wodurch Überweisungen auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen möglich werden.

Zusätzlich wird ein IBAN-Name-Abgleich eingeführt, der sicherstellt, dass der Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und soll Betrug vorbeugen.

Änderungen in der Gesundheitsversorgung

Ein weiterer bedeutender Wechsel betrifft die elektronische Patientenakte (ePA), welche ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die digitale Vernetzung zwischen Versicherten und medizinischen Leistungserbringern zu erweitern und zahlreiche analoge Abläufe zu digitalisieren. Für circa 22 Millionen Rentner wird die Nutzung der ePA zur Pflicht, es sei denn, sie haben widersprochen.

Zusätzlich wird ab Oktober 2025 die Möglichkeit eröffnet, Regelaltersrente für Rentner, die zwischen dem 02.07.1959 und dem 01.08.1959 geboren wurden, zu beantragen. Hierbei enden die Zurechnungszeiten für Renten wegen Erwerbsminderung oder Tod des Versicherten mit dem Vollenden des 66. Lebensjahres und 2 Monaten.

Zurück zur Winterzeit

Ein weiterer Termin, der im Oktober nicht zu vergessen ist, ist der Beginn der Winterzeit, die in der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober 2025 erfolgt. Dabei werden die Uhren von 03:00 auf 02:00 Uhr zurückgestellt.

Insgesamt kündigt der Oktober 2025 eine Reihe von Änderungen an, die sowohl Rentner als auch die breitere Bevölkerung betreffen. Von der verbesserten Rentenzahlung über die kurzzeitigen Überweisungen bis hin zur digitalen Gesundheitsversorgung – die neuen Regelungen sind ein Schritt in die Zukunft.