Ab dem 1. Juli 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen im Rentensystem in Kraft. Diese neuen Regelungen betreffen alle Rentenarten und versprechen eine spürbare Erhöhung der finanziellen Mittel für Rentner und Rentnerinnen.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung der Renten um 3,74 %. Diese Anpassung gilt sowohl für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Der Rentenbescheid24 erklärt, dass die Zustimmung des Bundesrats bereits am 13. Juni 2025 erfolgte. Der neue bundeseinheitliche Rentenwert wird auf 40,79 € pro Entgeltpunkt festgelegt. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zum vorherigen Wert von 39,32 € dar.

Details zur Rentenerhöhung

Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind signifikant. Beispielsweise wird eine Rentenleistung von 1.000 € um 37,40 € auf 1.037,40 € steigen, während eine Rente von 1.500 € um 56,10 € auf 1.556,10 € anwächst. Eine Rente von 2.000 € erhöht sich sogar um 74,80 € auf 2.074,80 €.

Zusätzlich wird der Witwenrentenfreibetrag auf 1.076,86 € netto pro Monat angehoben, was einer Steigerung gegenüber dem bisherigen Freibetrag von 1.038,50 € entspricht. Pro waisenberechtigtem Kind gibt es einen weiteren Freibetrag von 228,42 €.

Im Kontext dieser Reformen ist auch die Steuerpflicht erwähnenswert. Rund 73.000 Rentner werden durch die Rentenerhöhung erstmals steuerpflichtig, da ihre monatlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 € (für Alleinstehende) übersteigen. Bei Ehepaaren liegt dieser Freibetrag bei 24.192 €.

Wichtige Fristen und neue Rentenzugänge

Die Zahlung der Renten im Juli 2025 erfolgt nach unterschiedlichen Fristen. Renten, die vor dem 1. April 2004 beginnen, werden am 30. Juni 2025 ausgezahlt. Für Renten ab dem 1. April 2004 ist der 31. Juli 2025 der relevante Zahltag.

Ebenso verändern sich die Regelungen für Neue Rentenzugänge. Die Regelaltersrente für den Geburtszeitraum vom 2. April 1959 bis 1. Mai 1959 hat nun ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren und 2 Monaten. Für Altersrenten gilt zudem:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtszeitraum 2. Juni 1962 bis 1. Juli 1962, Renteneintrittsalter 63 Jahre.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtszeitraum 2. August 1963 bis 1. September 1963, Renteneintrittsalter 61 Jahre und 10 Monate.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsjahrgang 1. Januar 1961, Renteneintrittsalter 64 Jahre und 6 Monate.

Für Rentner und zukünftige Rentner gibt es außerdem wichtige Empfehlungen. Eine Überprüfung der Rentenbescheide auf Richtigkeit sowie eine Kontrolle der korrekten Zahlung des Rentenzuschlags sind dringend ratsam. Zudem sollten neue Einkommen stets der Rentenstelle gemeldet werden, und eine Beratung zur Steuerpflicht für 2025 eingeholt werden.

Die Rechtsgrundlage für diese Änderungen ist die Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV2025), die am 25. Juni 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Für detaillierte Informationen zu diesen Entwicklungen verweisen wir auf die Berichte von Bürgergeld und Rentenbescheid24.