Ab dem Jahr 2026 erwarten die Bürger in Deutschland umfangreiche finanzielle und steuerliche Neuerungen, die nahezu alle Bevölkerungsschichten betreffen werden. Insbesondere Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente oder die Aktivrente beziehen, werden von den Änderungen profitieren. Laut rentenbescheid24.de dürfen Aktivrentner künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Dies stellt eine bedeutende Erleichterung dar und gibt vielen Rentnern die Möglichkeit, ihre finanziellen Spielräume zu erweitern.
Ein zentrales Element der Reform ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser wird ab 2026 stufenweise auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben und soll im Jahr 2027 auf 14,60 Euro steigen. Diese Entwicklungen sind Teil eines umfassenden Reformpakets, das bereits in den Jahren 2024 und 2025 verabschiedet wurde. Darüber hinaus wird das Kindergeld ab 2026 auf 259 Euro pro Monat angehoben, während der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro steigt.
Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Änderung der Hinzuverdienstgrenzen, die auch für Minijobs gilt. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat angehoben. Diese Erhöhung ist die Folge des neuen gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde, wie rnd.de berichtet. Im Jahr 2027 wird die Grenze voraussichtlich auf 633 Euro steigen, wenn der Mindestlohn weiter ansteigt.
Mit den neuen Regelungen wird es für Rentner und Empfänger des Bürgergeldes einfacher, zusätzliches Einkommen zu generieren, ohne dabei sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen ausgesetzt zu werden. So bleibt die Verdienstgrenze für Minijobs bis zur neuen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge. Wer regelmäßig über 603 Euro verdient, gilt als „Midijobber“ und muss die normalen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Zusätzliche Anrechnungsfreibeträge
Bürgergeld-Beziehende können ebenfalls von den neuen Regelungen profitieren. Ab 2026 dürfen sie durch einen Minijob zusätzlich bis zu 603 Euro pro Monat verdienen. Für diese Personengruppe gelten zudem spezifische Anrechnungsfreibeträge:
- Bis 100 Euro: vollständig anrechnungsfrei
- 101 – 520 Euro: 20 % bleiben anrechnungsfrei
- 521 – 2.000 Euro: 30 % anrechnungsfrei
- Über 2.000 Euro: 35 % anrechnungsfrei
Diese neuen Tarifstrukturen bieten eine willkommene Flexibilität und unterstützen viele Personen dabei, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die Arbeitgeber werden zudem dazu verpflichtet, die monatliche Arbeitszeit regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren und müssen die Änderungen beim Mindestlohn in den Arbeitsverträgen berücksichtigen.
Schließlich wird ab 2026 auch die Pendlerpauschale auf 38 Cent je Kilometer angehoben, während das 49-Euro-Ticket über 2025 hinaus fortgeführt, jedoch teurer werden soll. Auch die Kfz-Steuer wird für Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 ausgesetzt. Die dauerhafte Festschreibung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für Gastronomiebetriebe runden die Reformen ab, die darauf abzielen, Familien, Pendler und E-Autofahrer zu entlasten.