In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände keine Rente vom Staat erhalten. Zum Beispiel gilt, dass Menschen, die nie gearbeitet haben, prinzipiell keine Rentenansprüche erwerben. Eine Ausnahme besteht jedoch für Eltern, die mehr als ein Kind großgezogen haben. Diese Eltern können unter bestimmten Bedingungen Rentenansprüche geltend machen, wie stern.de berichtet.

In der Unterstützung durch den Staat haben Bürger, die sich nicht selbst versorgen können, Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen. Dazu gehört das Bürgergeld, das für arbeitsfähige Personen unter dem Rentenalter zur Verfügung steht, sowie die Grundsicherung für Menschen, die im Alter nicht ausreichend vorgesorgt haben. Diese Grundsicherung wird an Personen gezahlt, die monatlich weniger als 1.062 Euro zur Verfügung haben.

Beantragung der Grundsicherung

Um Grundsicherung zu erhalten, muss der Antrag beim Sozialamt gestellt werden, kann aber auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Die Grundsicherung wird zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt, danach ist eine erneute Antragstellung notwendig. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Empfänger zunächst ihr Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf die Grundsicherung haben.

Besonders relevant ist auch, dass Eltern oder Kinder, deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, zur Unterhaltspflicht herangezogen werden können. Allerdings gibt es Ausnahmen beim Vermögen: So dürfen beispielsweise Bargeldbestände bis zu 10.000 Euro, angemessener Hausrat und persönliche Erbstücke sowie ein angemessenes Wohnhaus oder eine Wohnung nicht angerechnet werden.

Rentenansprüche für Eltern

Eltern haben die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten anzurechnen, selbst wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Für jedes Kind werden pro Jahr zwei bis drei Rentenjahre angerechnet. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es 2,5 Jahre. Um jedoch einen Rentenanspruch zu erwerben, sind mindestens fünf Rentenjahre erforderlich. Ein Antrag auf Rentenanspruch ist in diesen Fällen ebenfalls nötig.

Die Maximalhöhe der Rente für Eltern, die vier Kinder erzogen haben, kann bis zu 450 Euro betragen (Stand April 2024). Diese Kindererziehungszeiten werden mit einem knappen Entgeltpunkt bewertet, der dem Durchschnittslohn entspricht. Leider reichen die vier Kindererziehungszeiten oft nicht aus, um die Grundsicherungsgrenze zu überschreiten.

Die Grundsicherung umfasst nicht nur die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt, sondern auch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Anträge auf Grundsicherung müssen sorgfältig vorbereitet werden, da die Prüfung durch den Sozialhilfeträger erfolgt und eine Vielzahl von Einkommensarten berücksichtigt wird, darunter auch Unterhaltszahlungen und Miet- oder Pachteinnahmen, wie auch die Deutsche Rentenversicherung beschreibt.