In Deutschland beziehen rund 22 Millionen Menschen Rente, und viele von ihnen müssen Steuern auf ihre Einkünfte zahlen. Allerdings gibt es eine Freigrenze, die nur gilt, wenn das Jahreseinkommen der Rentner diesen Betrag überschreitet. Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Renten um 3,74 Prozent steigen, was einige Rentner zusätzlich belasten könnte, insbesondere wenn ihre gesamten Einkünfte über der Freigrenze liegen.

Laut Merkur müssen Rentner, die im Jahr 2025 mehr als 12.096 Euro verdienen, eine Steuererklärung abgeben. Diese Freigrenze ist für jeden Rentnerjahrgang unterschiedlich und bleibt während der gesamten Rentenbezugszeit unverändert.

Steuerpflichtige Einkünfte und Freigrenzen

Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Rentenfreibetrag wird zu dem allgemeinen Grundfreibetrag addiert. Beispielsweise beträgt der Rentenfreibetrag für bestimmte Jahrgänge 6.000 Euro, was eine Gesamtsumme von 18.096 Euro ergeben kann, wenn man den Grundfreibetrag von 12.096 Euro hinzurechnet.

Die Besteuerung der Renten erfolgt gemäß dem „Alterseinkünftegesetz“. Im Jahr 2025 wird der steuerpflichtige Teil der Rente auf 83,5 Prozent geschätzt. Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro, was einem Jahresbetrag von 24.000 Euro entspricht, wäre der steuerpflichtige Betrag 20.040 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags blieben dann 7.944 Euro, die versteuert werden müssten.

Zusätzliche Einkünfte und Steuererklärungen

Zu den Einkünften, die bei der Berechnung der Steuerpflicht berücksichtigt werden, gehören neben der Rente auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünfte und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Rentner, deren Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit.

Zudem wird eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro anerkannt, was Rentnern eine gewisse steuerliche Entlastung bietet. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu bestimmten Altersvorsorgeprodukten können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Es wird empfohlen, eine Steuererklärung abzugeben, um mögliche Rückerstattungen zu beanspruchen, selbst wenn der Eindruck besteht, dass man nicht steuerpflichtig ist (Smartsteuer).

Zukünftige Reformen

Die neue Bundesregierung plant, eine Quellensteuer auf Renten einzuführen. Diese Maßnahme könnte dazu führen, dass Rentner von der Notwendigkeit befreit werden, eine Steuererklärung abzugeben. Solche Reformen könnten einen signifikanten Einfluss auf die Steuerpflicht von Rentnern in den kommenden Jahren haben, vor allem, da ab 2058 100 Prozent der Renten versteuert werden müssen.

Die aktuelle Situation zeigt, dass Rentner sich gut informieren und gegebenenfalls rechtzeitig professionellen Rat einholen sollten, um auf alle steuerlichen Aspekte vorbereitet zu sein.