Die Bundesregierung prüft zurzeit die Einführung von Sozialabgaben auf Kapitalerträge, was insbesondere für Kleinsparer erhebliche Auswirkungen haben könnte. Laut Focus werden Kapitalerträge, zu denen Zinsen, Gewinne aus Aktien und Dividenden gehören, gegenwärtig durch eine pauschale Abgeltungsteuer von 25% besteuert, die mit Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer auf bis zu 28,625% ansteigen kann.
Der Vorstoß, die Sozialabgaben auf Kapitalerträge auszuweiten, wurde bereits vor einem Jahr vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angeregt, konnte jedoch keinen politischen Konsens finden. Kritiker, darunter führende Politiker der Opposition wie Markus Söder (CSU) und Friedrich Merz (CDU), befürchten, dass eine solche Maßnahme die Altersvorsorge von Millionen von deutschen Kleinsparern gefährden würde. Derzeit gibt es einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr für Kapitalerträge. Sollte eine Abgabenpflicht kommen, könnte diese Steuerbelastung insbesondere diejenigen treffen, die auf Zusatz-Einkommen aus Ersparnissen angewiesen sind.
Finanzielle Folgen für Sparer
Die Diskussion um die Sozialabgaben ist auch damit verknüpft, dass 800.000 Menschen in Deutschland von Kapitaleinkünften allein leben, betont Focus. Es wird geschätzt, dass die Einführung dieser Steuer die Sozialversicherungen jährlich um etwa 15 Milliarden Euro entlasten kann, was etwa 2,1% der Gesamteinnahmen der Sozialversicherungen entspricht. Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer könnte dies bedeuten, dass er durch die neuen Abgaben bis zu 11.000 Euro über 20 Jahre verlieren könnte.
Um den negativen Einfluss auf die normalen Sparer zu mildern, ziehen die Grünen höhere Freibeträge in Erwägung. Zudem könnte eine Erhöhung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen für Durchschnittsverdiener eine mögliche Entlastung bringen.
Änderungen bei Versorgungsbezügen
Parallel zu den Diskussionen um Kapitalerträge gibt es Neuerungen bei den Freibeträgen für Versorgungsbezüge. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der monatliche Freibetrag bei 187,25 Euro. Dies bedeutet, dass Krankenversicherungsbeiträge erst ab dieser Höhe fällig werden. Die Regelung wurde eingeführt, um Versorgungsbezieher zu entlasten. So müssen nur die Teile der Versorgungsbezüge, die diesen Freibetrag überschreiten, mit Beiträgen belastet werden. Dies ist eine wesentliche Änderungen, die seit Januar 2020 gilt und die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge erheblich vereinfacht haben.
In der Pflegeversicherung sind indes die gesamten Versorgungsbezüge beitragspflichtig, sobald sie über dem Freibetrag liegen. Insgesamt sieht TK vor, dass diese monatlichen Freibeträge jährlich angepasst werden, um aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Die Entwicklungen rund um Kapitalerträge und Versorgungsbezüge erhöhen den Druck auf die Politik, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen von Sparern und Versorgungsbeziehern gerecht werden. Die kommenden Monate könnten entscheidend sein, um zu klären, wie sich diese Regelungen letztlich auf die Altersvorsorge der Bürger auswirken werden.