Riesige Reform in der Altersvorsorge: Riesterrente wird ersetzt!

· Daniel Wom

Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit die staatlich geförderte Riesterrente, doch das System hat in den letzten Jahren an Anziehungskraft verloren. Schwierigkeiten, hohe Gebühren und geringe Renditen haben dazu geführt, dass die Zahl der Riester-Verträge seit 2018 rückläufig ist. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge, die als Reaktion auf die kritischen Stimmen formuliert wurde. Das Bundesfinanzministerium bezeichnet die bestehende Riesterrente als zu kompliziert und unübersichtlich, was viele Menschen von einer frühen Altersvorsorge abhält, wie [Deutschlandfunk Kultur](https://www.deutschlandfunkkultur.de/reform-private-altersvorsorge-gesetzentwuerfe-100.html) berichtet.

Finanzminister Lars Klingbeil hat große Pläne für die Reform. Geplant ist die Ablösung der Riesterrente durch ein neues Konzept, das als „Altersvorsorgedepot“ bezeichnet wird. Dieses soll mehr Flexibilität bieten und auf starre Garantievorgaben verzichten, um den Bürgern eine größere Wahlfreiheit zu ermöglichen. Am 17. Dezember 2025 wird der Gesetzentwurf im Kabinett vorgestellt, mit dem Ziel, ein kostengünstigeres, renditestärkeres und transparenteres Altersvorsorgemodell zu schaffen, wie die [Tagesschau](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/riester-rente-116.html) berichtet.

Neue Modelle und Angebote

Das neue Altersvorsorgedepot wird Investitionen in ETFs bis zur Risikoklasse fünf ermöglichen und setzt auf ein Modell ohne Garantien für die Endsumme. Anbieter sind verpflichtet, ein Standardprodukt mit gedeckelten Kosten von maximal 1,5% anzubieten. Bei Abschlusskosten und Vertriebsgebühren wird erwartet, dass diese auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, was für mehr Transparenz sorgen soll. Wechselgebühren sind in den ersten fünf Jahren erlaubt, danach dürfen lediglich anteilige Abschlusskosten erhoben werden.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung der Frühstart-Rente, die speziell für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren vorgesehen ist. Der Staat wird monatlich einen Betrag von 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Dieses Frühstart-Depot soll bei Erreichen der Volljährigkeit in ein reguläres Altersvorsorge-Depot überführt werden. Kinder ohne eigenes Depot erhalten einen Anteil an einer kollektiven Anlage, die später indivuell übertragen wird. Die Umsetzung der Frühstart-Rente startet mit dem Jahrgang 2020 und wird jährlich auf weitere Jahrgänge ausgeweitet.

Zukunftsausblick

Die Reform der Altersvorsorge zielt darauf ab, die Herausforderungen der Riesterrente anzugehen und ein flexibleres Modell zu schaffen. Auszahlungen für den Jahrgang 2020 sollen bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfolgen. In erster Linie wird damit auf die Bedürfnisse der jüngeren Generation eingegangen, während ältere Jahrgänge voraussichtlich keine Förderung erhalten werden. Das Altersvorsorgedepot ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen und könnte der Schlüssel zu einer attraktiveren Altersvorsorge in Deutschland sein.