Im Dezember 2025 wird es für Rentner in Deutschland eine bedeutende Änderung geben. Erstmals wird der Rentenzuschlag gemeinsam mit der regulären Monatsrente ausgezahlt. Diese Neuerung tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft, da der 31. Dezember 2025 kein Bankarbeitstag ist. Dadurch erfolgt die Überweisung einen Tag früher.
Die Auszahlung betrifft sowohl nachschüssige als auch vorschüssige Rentner. Nachschüssige Rentner erhalten die Monatsrente für Dezember 2025 inklusive Rentenzuschlag am 30. Dezember 2025. Vorschüssige Rentner wiederum bekommen die Rente für Januar 2026, ebenfalls inklusive des Rentenzuschlags, an diesem Tag. Ein bisher existierender Extra-Zahltag für den Rentenzuschlag in der Monatsmitte fällt somit weg.
Details zur Auszahlung und Berechnung
Der Rentenzuschlag wird ab Dezember 2025 dauerhaft in die reguläre Rentenzahlung integriert. Die Berechnung dieses Zuschlags erfolgt am Stichtag 30. November 2025, basierend auf den persönlichen Entgeltpunkten der einzelnen Rentner. Dabei wird der Zuschlag nicht mehr als separate Nettorentenzahlung überwiesen, sondern als Teil der Monatsrente, nachdem Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgenommen wurden. Die Gesamthöhe der Rente bleibt im Normalfall unverändert, abgesehen von den Abzügen.
Etwa drei Millionen Bestandsrentner, insbesondere solche, die im Rahmen von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten zwischen 2001 und 2018 in Rente gegangen sind, werden von dieser Regelung betroffen sein. Wichtig ist, dass die Berechnung des Zuschlags automatisch erfolgt; ein eigener Rentenantrag ist nicht erforderlich, wie bürger-geld.org berichtet.
Weitere wichtige Änderungen für Rentner
Ab Dezember 2025 können auch bestimmte Jahrgänge erstmals in die Altersrente gehen. Dazu gehören:
- Regelaltersrente: Geburtsdaten 02.09.1959 bis 01.10.1959 (Rentenalter 66 Jahre und 2 Monate)
- Altersrente für langjährig Versicherte: 02.11.1962 bis 01.12.1962 (Rentenalter 63 Jahre, 35 Jahre Wartezeit, 13,2 % Abschlag)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 02.12.1963 bis 31.12.1963 (Rentenalter 61 Jahre und 10 Monate, GdB 50, 10,8 % Abschlag)
- Besonders langjährig Versicherte: 02.05.1961 bis 01.06.1961 (Rentenalter 64 Jahre und 6 Monate, 45 Jahre Wartezeit, ohne Abschlag)
Zusätzlich wird für neue Erwerbsminderungsrenten, die ab Dezember 2025 gewährt werden, die Zurechnungszeit bis zum 66. Lebensjahr und zwei Monate verlängert. Die letzte Möglichkeit für den Jahrgang 02.12.1963 bis 31.12.1963, Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor dem 62. Geburtstag zu beantragen, ist ebenfalls im Dezember 2025.
Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Renten stehen ebenfalls an. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für alle, die 2025 neu in Rente gehen, auf 83,5 %. Zudem könnte der Freibetrag für Betriebsrenten ab Januar 2026 auf rund 187 Euro steigen. Ein weiteres relevantes Thema ist die Aktivrente, die ab 2026 eingeführt wird und Rentnern erlaubt, bis zu 2000 Euro steuerfrei neben der Rente zu verdienen.
Zum Jahresende wird zudem die Barauszahlung der Rente eingestellt. Zukünftig erfolgt die Auszahlung nur noch per Überweisung, was viele Rentner betreffen wird. Diese und viele weitere Veränderungen werden die Rentenlandschaft in Deutschland ab Dezember 2025 nachhaltig beeinflussen. Laut rentenbescheid24.de sollten Rentner diese neuen Regelungen genau im Blick behalten, um mögliche Vorteile zu nutzen und auf die eigenen finanziellen Situation entsprechend reagieren zu können.