Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat heute ein neues Gesetz zur Rentensicherung vorgestellt, welches das Rentenniveau in Deutschland bis 2031 auf 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes festlegt. Diese Maßnahme soll nicht nur Stabilität für Rentner nach einem langen Arbeitsleben garantieren, sondern auch verhindern, dass das Rentenniveau von den Löhnen abgekoppelt wird. Der Gesetzentwurf wurde bereits zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung eingereicht und soll voraussichtlich Ende August 2025 vom Kabinett beschlossen werden, bevor der Bundestag das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet.

Die geplante Reform sieht eine Einführung der sogenannten Mütterrente III vor, die ab dem 1. Januar 2028 in Kraft treten soll. Eltern, die vor 1992 Kinder erzogen haben, können sich auf etwa 20 Euro mehr Rente pro Kind freuen. Ein fiktiver Durchschnittsrentner, der derzeit 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes als Rente erhält, könnte bis 2031 erneut entlastet werden. Eine Rentnerin mit einer heutigen Rente von 1500 Euro könnte so bis 2031 insgesamt um bis zu 50 Euro monatlich profitieren.

Finanzierung und Beitragserhöhungen

Die Finanzierung des Rentenpakets erfolgt nicht durch Beitragssteigerungen, sondern aus Steuermitteln. Die Bundesregierung schätzt die Mehrausgaben für diese Reform auf etwa 47 Milliarden Euro. Um die Rentenbeiträge auf einem tragbaren Niveau zu halten, sind jedoch Erhöhungen ab 2027 geplant: Zunächst soll der Beitragssatz von 18,8 Prozent in 2027 auf 20,4 Prozent bis 2031 ansteigen. Für einen Bruttoverdienst von 3500 Euro steigen die Rentenbeiträge von derzeit 325 Euro auf 357 Euro monatlich.

Aktuell beträgt die Rentenerhöhung 3,74 Prozent, um das gesetzlich vorgeschriebene Rentenniveau zu erreichen. Historisch betrachtet lag das Rentenniveau Ende der 1970er und Anfang der 80er Jahre bei fast 60 Prozent. Diese Reform ist unerlässlich, da Prognosen zeigen, dass das Rentenniveau ohne Reformen bis 2030 auf 46,9 Prozent und bis 2045 sogar auf 44,9 Prozent sinken könnte.

Ziele der Reform

Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes zielt die Bundesregierung darauf ab, die gesetzliche Rente stabil zu halten und gleichzeitig die sozialen Sicherheitssysteme an die demografischen Veränderungen anzupassen. Darüber hinaus sollen Hürden für ältere Beschäftigte abgebaut werden, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, über den Rentenbeginn hinaus zu arbeiten. Ein noch nicht im Rentenpaket enthaltenes Thema ist die geplante Aktivrente für Rentner, die weiterhin in der Erwerbsarbeit tätig sind.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Rentenreform ein zentrales Anliegen der Regierung ist, um den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarktes und der demographischen Entwicklung zu begegnen. [Merkur] berichtet, dass die gesetzliche Rente in Deutschland in den letzten zehn Jahren um etwa 37 Prozent gestiegen ist, was die Bedeutung dieser Reform unterstreicht. Die Bundesregierung plant zudem, 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorzulegen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.