Am 3. Oktober 2025 erfolgt ein bedeutender Wandel im deutschen Rentensystem, da ab diesem Datum neue Geburtsjahrgänge Zugang zu verschiedenen Altersrentenarten erhalten. Bis Ende September 2025 haben bereits Hunderttausende Menschen Altersrente bezogen und arbeiten weiter. Diese Entwicklung wird durch die seit 2017 eingeführte Flexirente unterstützt, die 2023 die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben hat. Dies ermöglicht einen flexiblen Ruhestand und hat das Ziel, finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer und Rentner zu gewährleisten.
Die Flexirente erweist sich als vorteilhaft, da Arbeitnehmer neben ihrer Altersrente weiterhin arbeiten und in die Rentenversicherung einzahlen können. Die Möglichkeit eines früheren oder späteren Renteneintritts, sowie zusätzliche Einkünfte durch Erwerbstätigkeit tragen zu einer verbesserten finanziellen Situation bei.
Neue Altersrentenarten ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 können vier neue Altersrentenarten von spezifischen Geburtsjahrgängen beantragt werden. Im Folgenden sind die Details hierzu aufgeführt:
Altersrente | Geburtsjahrgänge | Renteneintrittsalter | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Regelaltersrente | 02.07.1959 bis 01.08.1959 | Gesetzliches Regelalter | Mindestens 5 Jahre Wartezeit |
Altersrente für langjährig Versicherte (vorzeitig mit Abschlag) | 02.09.1962 bis 01.10.1962 | 63 Jahre | Mindestens 35 Jahre Wartezeit |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen (vorzeitig mit Abschlag) | 02.11.1963 bis 01.12.1963 | 63 Jahre | Mindestens 35 Jahre Wartezeit und anerkannte Schwerbehinderung |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei) | 02.03.1961 bis 01.04.1961 | Gesetzliches Regelalter | Mindestens 45 Jahre Wartezeit |
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel erklärt, dass die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei sind, während vorzeitige Altersrenten dauerhafte Abschläge mit sich bringen können. Die Flexirente ermöglicht zudem unbegrenzten Hinzuverdienst, was eine flexible Planung des Ruhestands begünstigt. Arbeitnehmer können Teilrenten ab 10%, 50%, 70% oder 99,99% beziehen und weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
Wichtige Aspekte der Flexirente
Die Flexirente bietet zahlreiche Vorteile. So können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und eine Altersrente (entweder Voll- oder Teilrente) beziehen, weiterhin berufstätig bleiben. Die Teilrente ermöglicht es, bis zu einer bestimmten Grenze neben der Rente zu verdienen, ohne dass die Rentenleistungen vollständig gekürzt werden. Bei Überschreitung des Freibetrags sind jedoch schrittweise Rentenkürzungen vorgesehen.
Arbeitnehmer sollten die Funktionsweise der Flexirente genau verstehen, um von den möglichen Vorteilen zu profitieren. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können freiwillige Beiträge zur Rentenkasse gezahlt werden, um die spätere Rente zu erhöhen. Ein vorzeitiger Renteneintritt führt zu Abschlägen, die jedoch durch zusätzliche Beitragszahlungen teilweise ausgeglichen werden können.
Häufige Fragen zur Flexirente beinhalten die Höhe des zulässigen Hinzuverdienstes, der 2025 bei 17.823 Euro pro Jahr liegt, sowie die Möglichkeit, auch bei Bezug einer Flexirente voll weiterzuarbeiten, solange die Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Potenzielle Rentner sollten daher bereits frühzeitig, idealerweise drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, einen Antrag stellen.
Insgesamt zeigt sich, dass die neuen Regelungen zum Renteneintritt und die Flexirente vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Ruhestands bieten. Eine rechtzeitige Prüfung der Voraussetzungen und individuelle Beratung kann helfen, das Rentensystem optimal zu nutzen und eine finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.