Ab dem 1. Dezember 2025 wird eine bedeutende Reform für rund drei Millionen Rentner in Deutschland in Kraft treten. Diese betrifft den Rentenzuschlag, der zukünftig in die reguläre Monatsrente integriert wird, wie gegen-hartz.de berichtet. Die Umstellung ersetzt die Übergangsvorschrift des § 307j SGB VI, die am 30. November 2025 ausläuft.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) plant, in den kommenden Wochen Bescheide zu verschicken, um die Rentner über die neuen Regelungen zu informieren. Diese Bescheide werden zwei Stichtagswerte vergleichen: Zum einen den Zahlbetrag inklusive Zuschlag im November 2025 und zum anderen den neu berechneten Betrag im Dezember 2025. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Bestandsrentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt.
Nachzahlungen und Zuschläge
Ab Juli 2024 können berechtigte Rentner mit einem prozentualen Aufschlag von entweder 7,5 oder 4,5 Prozent rechnen, abhängig vom Zeitpunkt ihres Rentenbeginns. Die Reform führt zudem dazu, dass der Zuschlag in zusätzliche Entgeltpunkte umgerechnet wird. Dies wird langfristig die Bruttorente erhöhen.
Für den Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025 wird es eine Nachzahlung geben, die sich auf 17 Monate summiert. Falls das Dezember-Ergebnis niedriger ausfällt als der Zahlbetrag im November, ist eine Rückzahlung des Zuschlags nicht erforderlich. Die DRV weist die Rentner an, die neuen Bescheide sorgfältig zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf die Berechnung des Rentenbetrags und der Nachzahlungen, denn die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht nur für einen Monat.
Vorsicht bei Rentenwechsel
Rentner, die von Erwerbsminderungs- in Altersrenten wechseln, sind angehalten, auf einen nahtlosen Übergang zu achten. Nur dadurch kann der Zuschlag ohne Kürzung erhalten werden. Auch die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI wird durch den integrierten Zuschlag beeinflusst, was Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten und steuerpflichtige Einkünfte haben kann. Daher sollten betroffene Rentner ihre Altersrentenanträge frühzeitig stellen und ihre Rentenunterlagen ordnen.
Die DRV wird ab Dezember 2025 mehrere Millionen Änderungsbescheide versenden, was ein tiefgreifendes Umdenken in der Rentenberechnung impliziert und für viele Rentner eine neue Situation schafft.
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