Die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform der Altersvorsorge, die Millionen Bürger betreffen wird. Ein internes Begleitpapier zum Rentenpaket beschreibt die möglichen Änderungen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Der Fokus liegt auf einer längeren Lebensarbeitszeit, einer breiteren Beitragspflicht und einer Neuausrichtung des Rentensystems. Eine neue Rentenkommission, die bis zur Mitte des Jahres 2026 Reformvorschläge erarbeiten soll, wird dazu eingesetzt, grundlegende Fragestellungen zu klären.
Die Prüfaufträge der Kommission sind umfassend. Dazu zählen unter anderem das Renteneintrittsalter, die Lebensarbeitszeit sowie die Kopplung der Renten an Löhne oder die Inflation. Zusätzlich soll der Nachhaltigkeitsfaktor weiterentwickelt werden, wobei auch ein Nachholfaktor zur Dämpfung von Rentensteigerungen eingeführt werden könnte. Ein zentrales Ziel der Reform ist es, eine armutsfeste Mindestrente zu entwickeln und die private Altersvorsorge durch eine stärkere Nutzung des Kapitalmarkts zu fördern.
Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge
Ein geplanter Eckpfeiler der Reform ist ein 10-Milliarden-Euro-Bundesaktienpaket, das vor allem jungen Menschen zugutekommen soll. Die Vorschläge zur Alterssicherung schlossen auch die betriebliche Altersvorsorge ein, mit Initiativen zur Förderung von Geringverdienern sowie der Überlegung, eine Pflicht-Betriebsrente einzuführen. Darüber hinaus sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge einfacher gestaltet werden.
Die Bundesregierung sicherte zudem stabile Beitragssätze für die nächsten Jahrzehnte zu und erwägt, weitere Einkunftsarten in die Beitragsbemessung einzubeziehen. Ein weiterer kritischer Punkt der Reform ist die mögliche Einbeziehung von Beamten und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung, was politisch umstritten ist und Konflikte auslösen könnte.
Kritik an den Reformplänen
Nach intensiven Gesprächen zwischen Union und SPD äußerten verschiedene Akteure Bedenken hinsichtlich der neuen Reformpläne. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht erheblichen Klärungsbedarf und warnt vor gesetzlichen Vorfestlegungen, während die Kritik am geplanten Aktienpaket aufgrund der voraussichtlichen geringen Erträge laut wurde. Auch der BVK äußerte Bedenken zur Einführung eines staatlich definierten Standardprodukts, betont jedoch die Notwendigkeit einer unbürokratischen Reform der Riester-Rente.
Experten fordern eine grundlegende Strukturreform der Altersvorsorge, da die aktuellen Vorschläge als unzureichend angesehen werden. Insbesondere wird die Einsetzung einer Rentenkommission begrüßt, die mit 13 Mitgliedern besetzt sein wird und bis Ende Juni 2026 ihre Vorschläge vorlegen soll. Diese wird von zwei Vorsitzenden geleitet, die von Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgeschlagen werden.
Die Details des Konzeptes werden voraussichtlich am 10. Dezember im Koalitionsausschuss finalisiert, wenn Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auch Eckpunkte zur geplanten Frühstart-Rente vorlegen wird. Am 17. Dezember soll dann die reformierte private Altersvorsorge ins Kabinett eingebracht werden.
Fazit: Die geplante umfassende Rentenreform könnte auf der einen Seite Stabilität in der Altersvorsorge bringen, jedoch auf der anderen Seite aufgrund verschiedener kritischer Punkte und politischer Konflikte auch Widerstände hervorrufen.