Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) steht vor einer umfangreichen Überprüfung des Einkommens von rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zum Jahreswechsel. Diese Maßnahme betrifft den seit 2021 eingeführten Grundrentenzuschlag, der ab Januar 2026 neu berechnet wird. Wie Ruhr24 berichtet, beruhen die neuen Berechnungen auf den Einkommensdaten aus dem Jahr 2023, es sei denn, diese fehlen, dann wird das Einkommen aus 2022 verwendet.

Die DRV hebt hervor, dass Rentner keine Maßnahmen ergreifen müssen, da die Prüfung automatisch erfolgt. Die Veränderungen im Einkommen, die die Höhe des Zuschlags beeinflussen können, bringen viele Anfragen zur Rentenhöhe ab Januar mit sich. Dies bestätigt auch die DRV in einer Pressemitteilung, in der der Grund für die Anfragen auf die Neufestsetzung des Grundrentenzuschlags zurückgeführt wird.

Freigrenzen und Anrechnung

Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags gelten Freibeträge, die seit Januar 2025 festgelegt wurden. Diese sind wie folgt:

  • Alleinstehende: bis 1.438 Euro monatlich ohne Kürzung des Zuschlags.
  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner: bis 2.243 Euro monatlich ohne Kürzung.

Falls das Einkommen diese Freibeträge übersteigt, wird das Einkommen anteilig angerechnet. Bei Alleinstehenden liegt der Satz bei 60 % auf das zwischen 1.438 Euro und 1.840 Euro verdiente Einkommen; darüber hinaus wird der Betrag vollständig angerechnet. Paare unterliegen denselben Regelungen ab 2.243 Euro bzw. 2.646 Euro.

Anspruch und Voraussetzungen

Der Grundrentenzuschlag wird an Rentner ausgezahlt, die mindestens 33 Jahre Erwerbsarbeit sowie Kindererziehung oder Angehörigenpflege nachweisen können, wobei der volle Zuschlag ab 35 Jahren zuerkannt wird. Wichtig ist, dass das durchschnittliche Einkommen über das Berufsleben unter 80 % des Durchschnittsverdienstes liegt. Die DRV berücksichtigt dabei das zu versteuernde Einkommen, steuerfreie Teile der Rente sowie Kapitalerträge, während steuerfreie Einnahmen wie Minijobs oder Arbeitslosengeld nicht angerechnet werden.

Die DRV informiert, dass bei Änderungen des Grundrentenzuschlags die Rentner einen Bescheid über die Rentenänderung ab Januar 2026 erhalten werden. Die jährliche Prüfung dient in erster Linie der korrekten Berechnung des Zuschlags, nicht primär der Kürzung. Sowohl Anstiege als auch Rückgänge des Einkommens können somit die Zuschlagshöhe beeinflussen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Überprüfung des Einkommens durch die Deutsche Rentenversicherung ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer gerechten Rentenberechnung ist. Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der offiziellen Webseite der Deutschen Rentenversicherung.