Rentenreform 2026: Drohen höhere Altersgrenzen und Abschläge?

· Daniel Wom

Ein vorzeitiger Renteneintritt wird für viele Versicherte in Deutschland immer attraktiver. Immer mehr Menschen streben an, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Von wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit, über steigende Unternehmenspleiten bis hin zu gesundheitlichen Belastungen und der Angst vor künftigen Rentenkürzungen. Die Diskussion um höhere Altersgrenzen, wie einer möglichen Rente mit 70, trägt ebenfalls zur Unsicherheit bei. Laut Rentenbescheid24 wird die gesetzliche Rente zunehmend als unsicher wahrgenommen.

Mit der Rentenkommission, die ab Juli 2026 Ergebnisse präsentiert, könnten anspruchsberechtigte Versicherte mit erhöhten Abschlägen bei einem vorzeitigen Renteneintritt konfrontiert werden. Diese Ergebnisse könnten auch strengere Zugangsvoraussetzungen und eine Anhebung der Regelaltersgrenze nach sich ziehen. Bestehende Rentenansprüche sind dann nur so sicher wie die aktuelle Rechtslage.

Altersrentenmodelle im Fokus

Die Altersrente für langjährig Versicherte, die 35 Jahre Wartezeit nachweisen, kann ab 63 Jahren beantragt werden, allerdings mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Ein Beispiel ist der Jahrgang 1964, der bei Renteneintritt mit 63 Jahren einen lebenslangen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen müsste. Während Arbeitslosigkeitszeiten vollständig angerechnet werden, gibt es Einschränkungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die 45 Versicherungsjahre nachweisen müssen. Diese Rente kann ab 65 Jahren ohne Abschläge bezogen werden, was eine gezielte Planung erfordert.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Arbeitslosengeld automatisch auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet wird. In den letzten 24 Monaten des Arbeitslosengeldbezuges zählt dies nur, wenn die 45 Jahre nicht überschritten sind. Einzige Ausnahme bildet eine Anrechnung bei Betriebsinsolvenz oder Betriebsschließung. Arbeitslose sollten zudem in Betracht ziehen, einen Minijob auszuüben, da dieser, sofern eigene Rentenbeiträge gezahlt werden, als Pflichtversicherungszeit zählt.

Politische Reformen in der Diskussion

Die politischen Diskussionen rund um die Rentenreform intensivieren sich. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat sich nach der Verabschiedung eines Rentenpakets für eine grundlegende Reform des Rentensystems ausgesprochen. Sie betont, dass eine Anknüpfung des Renteneintritts an die Beitragsjahre eine sinnvolle Möglichkeit darstellen könnte. So könnte jemand, der mit 16 Jahren zu arbeiten beginnt, bereits mit 61 in den Ruhestand gehen, während spätere Berufseinsteiger länger arbeiten müssten. ZDF Heute berichtet auch von Bedenken, dass diese Pläne potenziell sozial ungerecht ausfallen könnten, insbesondere für Frauen.

Die Rentenkommission, die im Dezember 2026 eingesetzt werden soll und aus zwei Vorsitzenden, drei Stellvertretern sowie acht Experten besteht, wird über die Zukunft der Altersvorsorge beraten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass im zweiten Halbjahr 2026 eine umfassende Rentenreform politisch angestoßen werden soll. Diese Reform könnte unter anderem auch eine Anhebung des Renteneintrittsalters, die Stärkung kapitalgedeckter Vorsorgemodelle und die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die Rentenkasse beinhalten.

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Vorschläge die Rentenkommission präsentieren wird und wie diese von der politischen Landschaft in Deutschland aufgenommen werden. Der Widerstand gegen bestimmte Maßnahmen, wie die Erhebung von Sozialabgaben auf Kapitalerträge, zeigt bereits jetzt, wie kontrovers die Debatte geführt wird.