Im September 2025 treten entscheidende Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland in Kraft. Eine der wichtigsten Anpassungen ist die Rentenerhöhung um 3,74 %, die seit Juli 2025 gültig ist und nun vollständig ausgezahlt wird. Rentner mit einer Bruttorente von 1.500 Euro erhalten somit etwa 1.556 Euro brutto. Diese bundesweit einheitliche Anpassung kommt sowohl aktiven Rentnern als auch hinterbliebenen Angehörigen zugute, wie Bürger-Geld berichtet.
Zusätzlich wird ab September ein separater Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner gewährt, der bis zu 7,5 % betragen kann. Dieser Zuschlag wird bis Dezember 2025 separat ausgezahlt und danach in die reguläre Rente integriert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Grundsicherung: Der Regelsatz bleibt im Jahr 2026 unverändert, was etwa 1,26 Millionen Rentner betrifft.
Anpassungen für Witwen- und Witwerrenten
Rund 750.000 Witwen- und Witwerrentner werden von der Rentenerhöhung ebenfalls profitieren. Die Witwenrente, die aktuell bei 1.000 Euro liegt, steigt auf ca. 1.037,40 Euro. Dies ist ein Teil der gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen, die gezahlt werden, wenn der Ehe- oder Lebenspartner verstirbt und bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sind. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, während die kleine Witwenrente, die auf zwei Jahre befristet ist, 25 Prozent ausmacht, wie Rentenbescheid24 mitteilt.
Die Änderungen beinhalten auch einen Anrechnungsfreibetrag für Witwen und Witwer, der auf 1.076,86 Euro monatlich netto steigt. Einkünfte über diesen Freibetrag werden weiterhin zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Wichtig ist auch, dass keinerlei Antrag für die Anpassungen nötig ist; diese erfolgen automatisch. Jedoch müssen alle Änderungen im Einkommen rechtzeitig der Rentenversicherung gemeldet werden.
Wichtige Fristen und Regelungen
Die steuerliche Abgabefrist für das Jahr 2024 endete am 31. Juli 2025, wobei eine Fristverlängerung bis Juni 2026 mit einem Steuerberater möglich ist. Außerdem wird ab September 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend, was für viele Bürger neue Wege in der Gesundheitsversorgung eröffnet.
Ein bundesweiter Warntag zur Überprüfung der Warnsysteme ist ebenfalls für den 11. September 2025 angekündigt. Zudem gilt bis Ende September ein Grünschnittverbot für Radikalschnitte bei Hecken, Bäumen und Sträuchern, um brütende Vögel zu schützen.
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt am 30. September 2025, und Rentner sind aufgefordert, ihre Rentenbescheide regelmäßig zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen. Mit den neuen Regelungen wird eine bessere finanzielle Planung für Rentner und ihre Angehörigen ermöglicht.
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