Am heutigen 16. Oktober 2025 findet im Bundestag eine bedeutende Debatte zur Zukunft der Renten in Deutschland statt. Die Abgeordneten beraten über Gesetzentwürfe, die darauf abzielen, das Rentenniveau zu stabilisieren und die Gleichstellung von Kindererziehungszeiten voranzutreiben. Die beiden zentralen Vorlagen, die im Vordergrund stehen, sind der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) sowie das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859). Nach einer einstündigen Aussprache werden beide Gesetze nun an die zuständigen Ausschüsse, unter der Federführung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, übergeben. [Bundestag](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-rente-1115416) berichtet, dass diese Reformen als wichtige sozialpolitische Maßnahmen angesehen werden.
Das Ziel des ersten Gesetzentwurfs (21/1929) ist es, das Rentenniveau über 2025 hinaus auf mindestens 48% des aktuellen Durchschnittseinkommens zu gewährleisten. Ein zentrales Element ist die Ausweitung der „Mütterrente“, die durch eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für alle Kinder gestärkt wird. Dies bedeutet eine Anerkennung von drei Jahren Erziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Zudem soll die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 verlängert werden, um eine Abkopplung von Löhnen zu verhindern. [Bürger-Geld](https://www.buerger-geld.org/news/rente/rentenpaket-2025-haltelinie-muetterrente-iii-zukunft-grosseltern-kindergeneration/) hebt hervor, dass ohne diese Maßnahmen das Rentenniveau ab 2026 auf etwa 47% gesunken wäre. Rentnerinnen und Rentner können sich somit auf ein monatliches Plus von rund 35 Euro bei einer Standardrente freuen.
Mütterrente III und ihre Auswirkungen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Rentenpakets ist die Mütterrente III, die ab 2027 für vor 1992 geborene Kinder die volle Erziehungszeit von drei Jahren anrechnet. Bisher wurden nur zweieinhalb Jahre berücksichtigt. Die Regelung kommt vorrangig Müttern zugute und bedeutet eine monatliche Rentenerhöhung von etwa 20 Euro pro Kind. Schätzungen zufolge sind rund 10 Millionen Menschen in Deutschland von dieser Regelung betroffen. Die Auszahlung erfolgt weitgehend automatisch, ohne dass ein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.
Die Kosten dieser Reformen sind beträchtlich: Die Mütterrente III wird auf rund fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt, finanziert durch Steuermittel. Parallel dazu ist das Rentenniveau-Projekt mit jährlichen Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro verbunden. Experten warnen jedoch, dass die Finanzbelastung für zukünftige Generationen steigen könnte, wobei die Zusatzkosten durch Pensionen und die erhöhten Erziehungszeiten auf zweistellige Milliardenbeträge anwachsen könnten.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Der zweite Gesetzentwurf (21/1859) befasst sich mit der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere für kleinere Unternehmen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen. Hierbei werden neue Möglichkeiten für nichttarifgebundene Unternehmen zur Teilnahme an Betriebsrenten geschaffen. Auch das Abfindungsrecht soll flexibler gestaltet und die betriebliche Altersversorgung vereinfacht werden.
Trotz der ambitionierten Anträge kommt der Normenkontrollrat zu dem Schluss, dass die Vorschläge hinter den tatsächlichen Möglichkeiten zur Bürokratieentlastung zurückbleiben. Er empfiehlt eine Erhöhung des Schwellenwerts für zustimmungsfreie Abfindungen von Kleinstanwartschaften zu prüfen. Der Gesetzentwurf wurde am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ dem Bundesrat zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung zu den Entwürfen stehen noch aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Debatte im Bundestag heute einen entscheidenden Schritt in Richtung einer langfristigen Lösung für die Stabilisierung des Rentensystems und die Verbesserung der Bedingungen für Eltern darstellt. Während die geplanten Reformen sowohl finanzielle Entlastungen als auch Verbesserungen für die Mütterrente beinhalten, bleiben die künftigen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die steigenden Kosten nicht unberührt und bedürfen nachhaltiger Lösungen.