Ab Juli 2025 müssen Rentner in Deutschland mit höheren Pflegebeiträgen rechnen. Diese Regelung trifft alle Ruheständler, unabhängig von der Höhe ihrer Rente. Wie Merkur berichtet, werden die Rentner rückwirkend belastet, auch für Monate, in denen sie keine Rente erhalten haben. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung war bereits Anfang 2025 angestiegen.

Die neue Regelung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte vor, die rückwirkend auf die ersten sechs Monate des Jahres erhoben wird. Ab Juli beträgt der Beitragssatz für Rentner insgesamt 4,8 Prozent, was einer Erhöhung um 1,2 Prozentpunkte entspricht. Der erhöhte Betrag wird direkt von der Rente abgezogen und betrifft auch Neurentner, die im Juni 2025 eine Durchschnittsbruttorente von 1200 Euro erhalten. Diese müssen rückwirkend über 14 Euro zahlen, obwohl sie nur 2,40 Euro durch eine Verschonung einsparen können.

Kritik an der Regelung

Besonders Neurentner, die im ersten Halbjahr 2025 erstmalig in Rente gehen, sind von dieser Regelung betroffen. Kritiker bemängeln, dass die Nachzahlung auf eine Rentenbasis erfolgt, die zum Zeitpunkt der Zahlung nicht existierte, da die reguläre Rentenerhöhung von 3,74 Prozent erst im Juli greift. Rentenberater kritisieren dieses Vorgehen als rechtlich und sachlich fragwürdig. Zudem zahlen Neurentner quasi doppelt: einmal während ihrer Berufstätigkeit über ihr Gehalt und dann rückwirkend auf Monate, in denen sie keine Rente bezogen haben.

Die Deutsche Rentenversicherung rechtfertigt die Maßnahme mit pragmatischen Argumenten. Laut der Institution ist eine differenzierte Anpassung nicht möglich, da die Verwaltungskosten für individuelle Regelungen alle Versicherten belasten würden. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt zudem, dass der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bereits zum 1. Januar 2025 von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben wurde, um die Leistungen ab 2025 zu sichern. Diese Erhöhung gilt für Rentner jedoch erst ab Juli 2025.

Details zur Beitragserhöhung

Bis zum 30. Juni 2025 zahlen Rentner weiterhin 3,4 Prozent ihrer monatlichen Rente. Die Anpassung betrifft rund 22 Millionen Rentner und erfolgt automatisiert. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro ergibt sich durch die einmalige Abweichung ein zusätzlicher Abzug von 45 Cent brutto. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Erstattungsregelung für den höheren Beitragssatz nicht vorgesehen ist.

Ab August 2025 gilt dann ein einheitlicher Beitragssatz von 3,6 Prozent für alle Rentner, wobei Beihilfeempfänger nur einen Satz von 1,8 Prozent zahlen müssen. Die genaue Höhe des Beitrags wird den Rentnerinnen und Rentnern in der Mitteilung über die Rentenanpassung mitgeteilt.