Ab dem 1. Juni 2025 erhalten Rentnerinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, eine Rückzahlung auf zu viel geleistete Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Rückzahlungen sind besonders relevant für diejenigen, die vor dem 1. April 2025 in Rente gegangen sind und mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat aufgrund technischer Verzögerungen nicht rechtzeitig die neuen Beitragssätze berücksichtigt, die seit dem 1. Juli 2023 gelten sollten. Laut MDR betrifft dies schätzungsweise etwa 600.000 Rentenbeziehende.
Die Anpassung der Beitragssätze war notwendig, da Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren von einer gestaffelten Beitragssenkung profitierten. Ab 1. Juli 2023 wurde der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung angehoben, jedoch konnte die DRV die Änderungen an der Rentenberechnung zunächst nicht umsetzen, da die notwendigen Daten über die Kinder fehlten. Diese Informationen werden jetzt automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Bis Juni 2025 soll die Rückerstattung für die Betroffenen erfolgen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Details zur Rückzahlung
Die Rückzahlung wird automatisch durchgeführt, und Rentnerinnen und Rentner erwarten zwischen April und Juni 2025 einen schriftlichen Bescheid über die neue Beitragshöhe und die Erstattung. Für Rentner, die ab dem 1. April 2025 erstmals Rente beziehen, wird diese Systemumstellung bereits bei der Rentenberechnung umgesetzt, sodass sie von der Rückzahlung nicht betroffen sind.
- 2 Kinder: 0,25 Prozentpunkte
- 3 Kinder: 0,5 Prozentpunkte
- 4 Kinder: 0,75 Prozentpunkte
- 5 oder mehr Kinder: 1,0 Prozentpunkte
Ein Beispiel verdeutlicht die Erstattung: Eine Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 1.600 Euro und drei Kindern kann mit einer Rückzahlung von rund 192 Euro rechnen, da sie monatlich etwa 8 Euro zurückerhält. Für Rentner mit fünf Kindern kann die höchste mögliche Erstattung bei rund 400 Euro oder mehr liegen.
Falls Betroffene bis Herbst 2025 keinen Bescheid erhalten haben, wird empfohlen, aktiv Kontakt zur DRV aufzunehmen, um die eigene Situation zu klären. Dies stellt sicher, dass alle Berechtigungen rechtzeitig und korrekt berücksichtigt werden.
Die Gesetzesänderungen zeigen, dass eine Verbesserung für Rentner in Sicht ist, die durch gesetzliche Regelungen zur Pflegeversicherung unterstützt werden. Die Rückzahlungen bieten eine Entlastung, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, die oft vor großen Herausforderungen stehen.
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