In der aktuellen Diskussion um die Rentenpolitik wird oft ein vermeintlicher Generationenkonflikt skizziert. Doch laut Rentenexperte Tim Köhler zahlt die Generation der Babyboomer mehr in das Rentensystem ein, als sie im Alter erhält. In seinem Aufsatz „Die Rente meines Vaters“ vergleicht er die Rentenansprüche seines Vaters, Jahrgang 1939, mit den zukünftigen Ansprüchen eines hypothetischen Jahrgangs 1967 und zeigt, dass die Renten der geburtenstarken Jahrgänge (Jahrgänge 1933-1941) im Durchschnitt höher sind. Diese Erkenntnisse stellt fr.de dar. Köhler betont zudem, dass die Rentenreformen der 2000er-Jahre kaum Auswirkungen auf diese Jahrgänge hatten.
Ein weiteres Problem wird durch die steigende Sterberate unter den Babyboomern aus der NS-Zeit angesprochen. Diese Entwicklung könnte dazu beitragen, die Rentenbelastung zu verringern. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt seit acht Jahren stabil bei 18,6 %. Allerdings stehen zukünftige Renten der Neurentner:innen in der Aussicht, geringer auszufallen. Beispielsweise leiden die Altersgrenzen für die abschlagsfreie Rente unter den stetig steigenden Anforderungen, sodass sie spätestens auf 67 Jahre erhöht werden. Dies verkürzt die Bezugsdauer für viele Rentner, während etwa ein Drittel der Wirtschaftswunder-Babyboomer (Jahrgänge 1954-1969) bereits Altersrente bezieht.
Demografische Herausforderungen
Die Rentenpolitik sieht sich mit dem Zielkonflikt konfrontiert, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern, ohne die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems zu gefährden. Laut bpb.de sind zwei zentrale Aufgaben festgelegt: Zum einen den Ruhestand der Babyboom-Generation zu managen und zum anderen die geburtenschwächeren Jahrgänge ins Erwerbsleben zu integrieren. Die steigende Lebenserwartung stellt einen zusätzlichen langfristigen Trend dar, der im Rentensystem berücksichtigt werden muss.
In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlenden stark ansteigen. Dies könnte eine Erhöhung der Beiträge und Steuern nach sich ziehen. Der 2005 eingeführte „Nachhaltigkeitsfaktor“ sollte dazu beitragen, die finanziellen Belastungen gerecht zu verteilen, wurde jedoch 2018 durch die „doppelte Haltelinie“ ersetzt. Diese garantiert ein Rentenniveau von mindestens 48 % des Durchschnittslohns bis 2025 bei maximalen Beitragssätzen von 20 % des Bruttolohns.
Finanzierung des Rentensystems
Die Ampelkoalition plant, die doppelte Haltelinie zu verlängern, was die demografischen Herausforderungen jedoch nicht löst. Um die Finanzierbarkeit aufrechtzuerhalten, sind substanzielle Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erforderlich, was möglicherweise zu Steuererhöhungen führen könnte. Die 2007 eingeführte „Rente mit 67“ wurde zwar 2014 durch die „Rente mit 63“ für langjährig Versicherte aufgeweicht, aber das Renteneintrittsalter ist bis 2031 festgelegt. Langfristige Anpassungen sind unerlässlich, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Alterung der Bevölkerung ist gut prognostizierbar, und sowohl die Geburten- als auch die Sterberaten ändern sich nur langsam. Der Altersquotient, das Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 20- bis 64-Jährigen, wird in den nächsten 15 Jahren signifikant steigen, verursacht durch gesunkene Geburtenzahlen und die steigende Lebenserwartung. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die finanziellen Belastungen des demografischen Wandels gerecht zu verteilen.
Laut bpb.de könnten Vorschläge zur Lösung des Rentenproblems die Einführung eines Generationengerechtigkeitsfaktors beinhalten, der den Beitragssatz und das Rentenniveau anpasst. Eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung wird als notwendig erachtet, wobei flexible Renteneintrittsregelungen gesundheitliche Unterschiede berücksichtigen sollten. Ein ausgeglichenes Rentensystem kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Produktivitätsfortschritt konstant bleibt. Starre Haltelinien werden als finanziell unverantwortlich kritisiert, da sie die zukünftigen Investitionen in das Rentensystem einschränken könnten.
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