Zum Ende des Jahres 2025 wird die Deutsche Post den Service zur Barauszahlung der Rente einstellen. Betroffen von dieser Entscheidung sind circa 3.000 Rentner und Rentnerinnen, die ihre monatliche Rente bislang in bar erhalten haben. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Rente ausschließlich auf ein Konto überwiesen, was für viele eine Umstellung darstellen könnte. Diese Informationen wurden von der FR und t-online bestätigt.

Im Rahmen dieser Umstellung müssen Rentner, die bisher Barzahlungen erhalten haben, einen „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ausfüllen und an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, in Berlin senden. Dieser Antrag ist notwendig, um das neue Konto dem Renten-Service mitzuteilen und die weitere Auszahlung der Rente zu sichern. Sollte kein Konto angegeben werden, könnte die Rentenzahlung eingestellt werden. Die Zahlung der Rente auf ein Konto bleibt dabei kostenfrei.

Notwendigkeit eines Kontos

Die Notwendigkeit eines Bankkontos ist nicht neu, allerdings wird sie nun eindringlicher. Nach Informationen von t-online waren im Februar 2024 noch etwa 5.600 Renten durch den Service „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) im Umlauf, jedoch ist diese Zahl auf circa 3.300 gesunken. Die Rentenversicherung zahlt einbehaltene Beträge nach, sobald ein Konto angegeben wird.

Jeder Bürger hat ein gesetzliches Recht auf die Eröffnung eines Basiskontos, das grundlegende Zahlungsfunktionen bieten muss. Die Kosten für ein solches Konto variieren zwischen 5 und 10 Euro pro Monat, wobei es auch zahlreiche Banken gibt, die kostenlose Konten anbieten. Rentner haben außerdem die Möglichkeit, ihre Rente auf das Konto einer vertrauenswürdigen Person überweisen zu lassen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Rechtsanspruch auf ein Basiskonto

Für Rentner, die in der Übergangsphase noch kein Konto eingerichtet haben, ist es wichtig zu wissen, dass sie bis Dezember 2025 eine Kontoverbindung einrichten müssen. Andernfalls wird ihre Rentenzahlung ausgesetzt. Nach einem Umzug sind Rentner verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ihre neue Adresse dem zuständigen Bürgeramt und der Rentenversicherung mitzuteilen. Eine zurückgeschickte Rentenanpassungsmitteilung könnte ebenfalls zur Einstellung der Rentenzahlung führen.

Die Entscheidung der Deutschen Post, den Service zur Barauszahlung einzustellen, kommt nicht überraschend. Viele Nutzer empfanden die ZzV als teuer und umständlich, da zuletzt Gebühren von etwa 9 Euro pro Monat fällig waren. Zudem sind Postbank-Filialen, die ZzV einlösen, rar geworden. Die Umstellung auf die digitale Rentenzahlung könnte langfristig gesehen viele Vorteile bieten.