Die im Juli 2025 geplante Rentenerhöhung wird von vielen Rentnerinnen und Rentnern mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Laut stern.de wird die Rentenerhöhung in diesem Jahr 3,74 Prozent betragen. Allerdings werden viele Rentner zunächst wenig von diesem Anstieg profitieren, da die Erhöhung durch neue Sozialabgaben für die Pflegeversicherung gedämpft wird.

Eine wesentliche Veränderungen findet im Beitragssatz zur Pflegeversicherung statt. Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2024 die Erhöhung des Basisbeitrags von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent beschlossen, was seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. Diese Anpassung sei notwendig, um die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2025 abzusichern, wie deutsche-rentenversicherung.de erläutert.

Details zur Rentenerhöhung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird die Erhöhung erst mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 umsetzen. Für Rentner bedeutet dies, dass die Rentenerhöhung zunächst um 1,2 Prozentpunkte verringert wird, da die neuen Pflegebeiträge nachträglich abgezogen werden. Bei einer Rente von 1000 Euro wird beispielsweise eine Nachzahlung von 12 Euro fällig, was die realen finanziellen Vorteile der Rentenerhöhung schmälert.

Im Detail werden Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen, während Berufstätige nur die Hälfte entrichten. Für Rentner ohne Kinder liegt der Beitragssatz bei 4,20 Prozent, während der Satz für Rentner mit mehreren Kindern abnimmt. Die konkreten Sätze lauten:

Anzahl der KinderBeitragssatz
Ohne Kinder4,20 %
Mit einem Kind3,60 %
Mit zwei Kindern3,35 %
Mit drei Kindern3,10 %
Mit vier Kindern2,85 %
Mehr als vier Kinder2,60 %

Auswirkungen der Beitragserhöhung

Die Anpassungen betreffen rund 22 Millionen Rentner in Deutschland, wobei die Erhöhung der Pflegebeiträge ab Juli 2025 einen pauschalen Satz von 4,8 Prozent ergibt (3,6 Prozent plus die zusätzlichen 1,2 Prozent). Eine Erstattungsregelung für den höheren Beitrag ist nicht vorgesehen, und Rentner sollten daher prüfen, ob die DRV alle Kinder bei den Abgaben berücksichtigt hat. Anpassungen erfolgen nicht rückwirkend.

Zusätzlich zu den Abzügen für die Pflegeversicherung werden Rentner auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, die derzeit bei 14,6 Prozent liegen, sowie einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent. Diese Abzüge führen dazu, dass viele Rentner von der Rentenerhöhung nur bedingt profitieren können, wie das Beispiel einer 1000 Euro Rente zeigt, bei der der verbleibende Betrag nach allen Abzügen auf etwa 878,50 Euro sinkt.