Am 28. September 2025 blicken rund 22 Millionen Rentner in Deutschland erwartungsvoll auf die bevorstehende Rentenzahlung für den kommenden Monat. Diese pünktliche Auszahlung stellt für viele eine essenzielle finanzielle Grundlage dar, da Rechnungen, Mieten und alltägliche Ausgaben beglichen werden müssen. Im Oktober 2025 ergibt sich eine spezielle Situation, insbesondere durch die Feiertagsregelungen in den einzelnen Bundesländern.
Der letzte Tag des Monats, der 31. Oktober 2025, fällt auf einen Freitag. In sieben Bundesländern ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag), was Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat. Betroffen sind die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein sowie Bremen und Niedersachsen. In diesen Regionen wird die Rente bereits am Donnerstag, den 30. Oktober 2025, ausgezahlt. In allen anderen Bundesländern erfolgt die Auszahlung regulär am 31. Oktober 2025.
Rentenberechnung und Auszahlung
Die Regelungen zur Rentenauszahlung sind klar definiert. Für Rentenbezieher, deren Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 liegt, erfolgt die Auszahlung nachschüssig für Oktober 2025. Bei Rentenbeginn ab dem 1. April 2004 wird die Auszahlung vorschüssig für den November 2025 vorgenommen. Diese Bestimmungen sind in den §§ 118 und 272a des SGB VI verankert, wonach die Rente am Monatsletzten fällig wird. Die gesetzliche Rente wird zuverlässig entweder durch die Rentenversicherung oder den Postrenten-Service ausgezahlt [rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/rentenzahlung-im-oktober-2025-das-ist-die-besonderheit/).
Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergeben. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Zeitpunkt der Rentenauszahlung vom letzten Bankarbeitstag des Monats abhängt. Sollte der letzte Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, wird die Auszahlung am vorhergehenden Werktag vorgenommen [sparkasse.de](https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/rente-planen/rentenauszahlung.html).
Regelungen bei Rentenerhöhungen
Bei planbaren Rentenerhöhungen ist ebenfalls zu beachten, dass diese meist zum 1. Juli eines Jahres erfolgen. Rentenbezieher, die vorschüssig ihre Rente erhalten, profitieren bereits Ende Juni von den neuen Beträgen, während nachschüssige Bezieher erst Ende Juli mit der Erhöhung rechnen können.
Für Rentner ist die Kenntnis über die Auszahlungstermine und deren Einhaltung von großer Relevanz, um ihre finanzielle Planung optimal zu gestalten. Bei zusätzlichen Versorgungssystemen wie Betriebsrenten gelten jedoch eigene Auszahlungstermine, über die die Rentner sich im Vorfeld bei ihren Anbietern oder auf der letzten Abrechnung informieren sollten.