Im Jahr 2024 waren in Deutschland über 1,1 Millionen Menschen über 67 Jahre erwerbstätig. Dies zeigt, dass immer mehr Rentner auch im Ruhestand aktiv am Arbeitsleben teilnehmen. Kanzler Friedrich Merz hat hierzu Anreize geschaffen, um das Arbeiten von Rentnern zu fördern. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Regelung gilt auch für Personen, die vorzeitig in Rente gegangen sind, wenn sie seit 2023 nicht mehr an Hinzuverdienstgrenzen gebunden sind.

Zu den vorgezogenen Renten zählen unter anderem die Rente für langjährig Versicherte sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen. Es ist wichtig zu beachten, dass Rentner bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, die später bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden. Während Bezieher von Altersrenten die Möglichkeit haben, ihren Hinzuverdienst uneingeschränkt zu gestalten, sieht die Regelung für Bezieher von Witwenrenten vor, dass dort Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird.

Regelungen für Erwerbsminderungsrenten

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten können ebenfalls hinzuverdienen, müssen jedoch auf einige Einschränkungen achten. Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei etwa 19.661 Euro. Überschreitet der Hinzuverdienst diese Grenze, wird die Rente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Bei teilweiser Erwerbsminderung müssen Rentner mindestens etwa 39.322 Euro verdienen, um keine Kürzungen zu riskieren. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Hinzuverdienste nicht zu einer unangemessenen Minderung der Rentenansprüche führen.

Eine wichtige Neuerung bringt das Jahr 2025 mit sich: Der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebenenrenten steigt auf netto monatlich rund 1.076 Euro. Diese Anpassung hat große Bedeutung für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten, deren Einkommen ebenfalls angerechnet wird. Bei einem Beispiel wird deutlich, wie sich ein hohes Einkommen auswirken kann: Eine Witwe mit einer Rente von 800 Euro, die 2.500 Euro brutto verdient, sieht sich einer Kürzung ihrer Rente auf 681,28 Euro gegenüber. Darüber hinaus sind Waisenrenten von Einkommensanrechnungen ausgenommen, was für betroffene Familien von Vorteil ist.

Hinweise zur Rentenbeantragung und -überprüfung

Bei Antragstellungen auf Altersrente sollten zukünftige Rentner ihren voraussichtlichen Hinzuverdienst angeben, da dieser die Rentenhöhe beeinflussen kann. Überprüfungen der hinzuverdienenden Beträge erfolgen in der Regel zum 1. Juli eines jeden Jahres. Bei etwaigen Überzahlungen kann die Rente rückwirkend neu berechnet werden. Für Rentner ist es zudem ratsam, die Wechselwirkungen einer Teilrente mit einer eventuell bestehenden Betriebsrente zu prüfen. Eine umfassende Suche und Beratung zu diesen Themen kann Investitionen in die finanzielle Sicherheit des Ruhestands entscheidend erleichtern.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die aktuellen Gesetze und Regelungen die Flexibilität für Rentner erhöhen, gleichzeitig aber auch eigene Verpflichtungen und potenzielle Risiken mit sich bringen. Aktive Beteiligung im Arbeitsmarkt kann für viele Rentner eine wertvolle Income-Quelle darstellen, die gelichzeitig die gesellschaftliche Teilhabe stärkt. Für detaillierte Informationen zur Hinzuverdienstgrenze und den Regelungen stehen die Seiten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.