Rekorde 2026: Höhere Rentenpunkte und Einkommen für EM-Rentner!

· Daniel Wom

Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus. Am 19. September 2025 wurden die vorläufigen Werte veröffentlicht, die auf einer Lohnzuwachsrate von 5,16 Prozent basieren. Dies führt zu einer Anhebung der verschiedenen Grenzen und zu einem Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts um über 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Entwicklungen deuten darauf hin, dass 2026 als ein besonders teures Jahr für Rentenpunkte angesehen wird, was sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen wird.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Die monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV steigt auf 3.955 Euro. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101.400 Euro pro Jahr (8.450 Euro pro Monat) angehoben, während die BBG für die knappschaftliche Rentenversicherung auf 124.800 Euro pro Jahr (10.400 Euro pro Monat) steigt. Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sich und liegen nun bei 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro pro Monat).

Steigende Hinzuverdienstgrenzen für EM-Rentner

Eine wesentliche Verbesserung ergibt sich für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Die Hinzuverdienstgrenzen steigen erheblich. Für die volle EM-Rente liegt die anrechnungsfreie Grenze bei maximal 20.763,75 Euro pro Jahr. Wer eine teilweise EM-Rente bezieht, muss mindestens 41.527,50 Euro pro Jahr verdienen, um seine Leistungen nicht zu gefährden. Die individuelle Hinzuverdienstgrenze kann zudem höher liegen, abhängig von den angesammelten Entgeltpunkten des Einzelnen.

Zusätzlich steigen die Beträge in der Arbeitslosenversicherung auf 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich). Diese Anpassungen sind Teil eines umfassenden Pakets zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und reflektieren die Entwicklungen aus dem Jahr 2024, als die Löhne um 5,16 Prozent in ganz Deutschland zunahmen.

Finanzielle Auswirkungen auf Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen sich auf höhere Beiträge und Lohnnebenkosten einstellen. Steigende Beitragsbemessungsgrenzen können zwar die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen, belasten jedoch auch deren Ausgaben. Der demografische Wandel und die damit verbundenen steigenden Gesundheitskosten drängen die Sozialsysteme zusätzlich, während höhere Rentenzahlungen die Kassen beanspruchen.

Die endgültigen Sozialversicherungsrechengrößen für 2026 werden im Dezember 2025 festgelegt und sind für Unternehmen von Bedeutung, die ihre Gehaltsberechnungsparameter rechtzeitig anpassen sollten, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden. Die Anpassung der Werte findet jährlich zum 1. Januar statt, was eine vorausschauende Planung erfordert.

Insgesamt sollen die Anpassungen dazu dienen, die Rentenansprüche der Bürger zu wahren und gleichzeitig den Arbeitgebern ein gewisses Maß an Planungssicherheit zu bieten. Die Herausforderungen im Bereich der sozialen Sicherheit bleiben jedoch angesichts des demografischen Wandels und der wirtschaftlichen Entwicklungen groß.

Für detaillierte Informationen zu den Änderungen der Sozialversicherungsrechengrößen 2026 können interessierte Leser die Berichte von Rentenbescheid24 und Grant Thornton einsehen.