Neuer Rentenzuschlag und Altersrenten-Reformen ab Dezember 2025!

· Daniel Wom

Am 27. November 2025 stehen für Rentner und Rentenbezieher bedeutende Neuerungen an. Ab Dezember 2025 wird ein neuer Rentenzuschlag eingeführt, der viele Bestands-Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten betrifft. Eine finanzielle Verbesserung wird für rund 3 Millionen Rentner angestrebt, während die Auszahlung des Zuschlags automatisch erfolgt. Zudem wird die Rentenzahlung im Dezember auf den 30. Dezember 2025 vorgezogen, da der 31. Dezember kein Bankarbeitstag ist. Dies wurde von [rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/rente-das-ist-neu-im-dezember-2025-fuer-rentner/) berichtet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Regelungen für bestimmte Geburtsjahrgänge, die ab dem kommenden Dezember erstmals in Altersrente gehen können. Vorrangig sind die:

  • Regelaltersrente: Geburtsjahrgänge vom 02.09.1959 bis 01.10.1959.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 02.11.1962 bis 01.12.1962.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtsjahrgänge vom 02.12.1963 bis 31.12.1963.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 02.05.1961 bis 01.06.1961.

Wichtige Fristen und Änderungen

Die letzte Frist zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 endet ebenfalls am 31. Dezember 2025. Des Weiteren wird die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten ab diesem Datum auf 66 Jahre und 2 Monate erhöht. Für schwerbehinderte Menschen stellt Dezember 2025 den letzten Monat für einen Rentenbeginn unter 62 Jahren dar. Zudem wird am 1. Dezember 2025 eine öffentliche Expertenanhörung zum Aktivrentengesetz stattfinden, gefolgt von der ersten Lesung am 5. Dezember 2025, um weitere Anpassungen und Regelungen zu diskutieren.

In einem breiteren Rahmen setzt das Bundesregierung auf ein umfassendes Rentenpaket, das die Botschaft vermitteln soll, dass „die Rente stabil und gerecht bleibt“. Der Gesetzentwurf, der mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht unter anderem eine Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 vor. Dabei soll das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent stabilisiert werden.

Mütterrente III und die Aufhebung des Anschlussverbots

Ein zentraler Bestandteil des Rentenpakets ist die Vollendung der Mütterrente III, wodurch eine Gerechtigkeitslücke geschlossen wird. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rentenberechnung angerechnet. Zudem wird das Anschlussverbot aufgehoben, um die Rückkehr von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu ihrem vorherigen Arbeitgeber zu erleichtern, falls sie freiwillig weiterarbeiten möchten. Dies ist ein Schritt zur Fachkräftesicherung und zur Unterstützung von Rentnern, die weiterhin aktiv in den Arbeitsmarkt teilnehmen wollen.

Zusammenfassend bringt der Dezember 2025 signifikante Änderungen für Rentner und die gesetzliche Rentenversicherung mit sich. Durch die Einführung des Rentenzuschlags und weitere Reformen wird nicht nur die finanzielle Situation vieler Menschen verbessert, sondern auch deren Möglichkeiten im Arbeitsleben gefördert.