Ab Januar 2026 steigen die Freibeträge für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 197,75 Euro pro Monat. Dies bedeutet im Vergleich zu 2025, als der Freibetrag bei 187,25 Euro lag, eine Erhöhung um 10,50 Euro. Die Grundlage für den neuen Freibetrag ist die monatliche Bezugsgröße von 3.955 Euro, von der ein zwanzigstel Betrag zur Berechnung herangezogen wird. Wie rentenbescheid24.de berichtet, bleiben somit sämtliche Betriebsrenten bis zu dieser Höhe beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Rentnerinnen und Rentner, die pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) sind, bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Nur auf den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet, sind Beiträge zu zahlen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einer monatlichen Betriebsrente von 300 Euro ist der beitragspflichtige Betrag 102,25 Euro. Bei einem Gesamtbeitragssatz von 21,1 Prozent – bestehend aus 14,6 Prozent Krankenversicherung, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung – ergeben sich Abzüge von 21,57 Euro. Somit liegt der Nettoauszahlungsbetrag bei 278,43 Euro.

Wichtige Eckdaten zum Freibetrag

Der Freibetrag gilt ausschließlich für gesetzlich pflichtversicherte Rentner und Beschäftigte mit Betriebsrenten und nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte oder privat Krankenversicherte. Letztere zahlen ab dem ersten Euro Betriebsrente den vollen Beitrag. Ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2024 hat dies bestätigt. Bei freiwillig Versicherten können also keine Freibeträge berücksichtigt werden. Dies zeigt, wie wichtig es ist, den eigenen Versicherungsstatus zu klären, um von den Vorteilen des Freibetrags zu profitieren. Zudem ist ein separater Antrag für die Inanspruchnahme des Freibetrags normalerweise nicht notwendig.

Für die Pflegeversicherung gilt jedoch eine besondere Regelung: Überschreitet der betroffene Teil der Betriebsrente den Freibetrag, wird die gesamte Betriebsrente verbeitragt. Rentner sollten daher ab Januar 2026 ihre Beitragsabrechnungen und Rentenauszahlungsmitteilungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass der Freibetrag korrekt berücksichtigt wird, und um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Insgesamt sorgt die Anpassung des Freibetrags im Jahr 2026 für eine Verbesserung der finanziellen Lage von zahlreichen Rentnern, die auf Betriebsrenten angewiesen sind, wie auch buerger-geld.org anmerkt.