Ab dem 9. Oktober 2025 wird die Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen in der gesamten Europäischen Union eingeführt. Diese neue Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrugsversuche zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt bei jeder Euro-Überweisung und umfasst einen Abgleich des Namens des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN.
Die Bank wird dem Nutzer das Ergebnis dieser Überprüfung durch ein Ampelsystem anzeigen. Bei Übereinstimmung der Daten wird dies grün markiert, während bei Abweichungen eine rote Anzeige erscheint, was bedeutet, dass die Überweisung dennoch getätigt werden kann, jedoch eine bewusste Entscheidung des Nutzers erforderlich ist. In einigen Fällen könnten auch Emojis anstelle von Farben verwendet werden, je nach Bank.
Ziele der Empfängerüberprüfung
Eines der Hauptziele dieser Regelung ist die Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr. Betrugsversuche, oft eingeleitet über Social-Media-Plattformen oder durch SMS sowie Telefonanrufe, können durch diese Maßnahmen erschwert werden. Die Empfängerüberprüfung ergänzt bestehende Sicherheitsmaßnahmen der Banken und soll zur Reduzierung von Betrugsfällen beitragen, wie bankenverband.de erläutert.
Zu beachten ist, dass die Überprüfung auch bei beleghaften Überweisungen in der Bankfiliale durch den Kundenbetreuer erfolgt. Für Nutzer ist es notwendig, Überweisungen innerhalb der Banköffnungszeiten vorzunehmen, da eine automatische Prüfung bei Überweisungen, die in den Bankbriefkasten geworfen werden, nicht möglich ist. Kunden sollten in solchen Fällen direkt mit ihrer Bank Kontakt aufnehmen.
Zusätzliche Informationen
Die Regelung gilt zunächst für Überweisungen in Euro innerhalb des Euroraums, mit einer geplanten Ausweitung auf alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 9. Juli 2027. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen haben die Möglichkeit, sich diesem System anzuschließen. Während Daueraufträge, die bis zum Stichtag existieren, von dieser neuen Regelung nicht betroffen sind, unterliegen alle nach dem 9. Oktober 2025 eingerichteten oder geänderten Daueraufträge der Empfängerüberprüfung.
Kunden müssen sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen, da die Banken und Sparkassen verpflichtet sind, diese Überprüfungen ohne Mehrkosten für die Kundinnen und Kunden durchzuführen. Die Deutsche Kreditwirtschaft wird ferner Informationen bereitstellen, um Unternehmen beim Umstieg auf die neuen Anforderungen im Zahlungsverkehr zu unterstützen.
Mit diesen neuen Maßnahmen beabsichtigt die EU, einen sichereren Rahmen für Geldtransaktionen zu schaffen und das Vertrauen in den Zahlungsverkehr zu stärken, wie auch t-online.de berichtet. Kunden sind dazu angehalten, sich über die bevorstehenden Änderungen bei ihren Banken und Sparkassen zu informieren, um gut vorbereitet in die neue Ära der Überweisungen zu gehen.
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