
Am 20. September 2025 treten wichtige Änderungen bei der Berechnung der gesetzlichen Rente in Kraft, die Auswirkungen auf viele Versicherte haben werden. Ab diesem Datum gelten neue Regeln zur Erhöhung der Altersversorgung, die vor allem auf den sogenannten Entgeltpunkten basieren. Diese Punkte sind entscheidend für die Höhe der gesetzlichen Rente und bewerten die Beitragsleistung eines Versicherten im Verhältnis zum deutschen Durchschnittseinkommen.
Im Jahr 2025 liegt das Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro. Ein Bruttojahreseinkommen in dieser Höhe führt zu einem vollen Entgeltpunkt. Laut buerger-geld.org entspricht ein Entgeltpunkt im Jahr 2025 einem monatlichen Rentenwert von 40,79 Euro. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 96.600 Euro pro Jahr festgelegt, was bedeutet, dass Einkommen, das darüber liegt, nicht zur Berechnung der Entgeltpunkte herangezogen wird.
Berechnung der Entgeltpunkte
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt durch die Formel: Eigenes beitragspflichtiges Einkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Damit kann ein Versicherter über sein gesamtes Erwerbsleben Rentenpunkte sammeln, die dann für die spätere Rentenberechnung von Bedeutung sind. Maximal können etwa zwei Rentenpunkte pro Jahr erworben werden, unabhängig von einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze.
Gemäß transparent-beraten.de ist der Rentenwert, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird, eine wesentliche Größe in der Rentenberechnung. Für 2025 beträgt der Rentenwert 40,76 Euro. Der Zugangsfaktor, der vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängt, spielt ebenfalls eine Rolle. Ein Zugangsfaktor von 1 bedeutet, dass die Rente regulär angetreten wird, während bei früherem oder späterem Rentenbeginn Abschläge oder Zuschläge hinzukommen können.
Aufwertende und nicht aufwertende Zeiten
Die Rentenhöhe kann durch bestimmte Zeiten gesteigert werden. Beitragszeiten aus einer Erwerbstätigkeit sind zentral, wobei höhere Einkommen zu mehr Punkten führen, jedoch auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt sind. Auch Kindererziehungszeiten sowie Pflichtbeiträge bei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld werden berücksichtigt, sofern Pflichtbeiträge gezahlt werden.
Es gibt jedoch auch Zeiten, die zu keiner Rentenpunkterhöhung führen.laut buerger-geld.org zählt das Bürgergeld als Anrechnungszeit, jedoch nicht für Entgeltpunkte. Unbezahlte Zeiten oder Schul- und Studienzeiten, die über eine Anerkennung hinausgehen (acht Jahre), bringen ebenfalls keine Punkte. Lücken im Versicherungsverlauf können zudem die Rentenhöhe mindern.
Wichtige Fakten zur Rentenhöhe
Die durchschnittliche Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt liegt bei ca. 1.836 Euro pro Monat. Durch freiwillige Einzahlungen und die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten können Versicherte ihre Rentenansprüche weiter erhöhen. Eine flexible Handhabung des Renteneintritts kann ebenfalls positive Auswirkungen auf die Höhe der Rente haben.