Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird die private und betriebliche Altersversorgung nur am Rande behandelt. Die neue Bundesregierung plant allerdings mit drei Hauptbausteinen: der Frühstartrente, einer Reform der Riester-Rente und Maßnahmen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Diese Reformen sollen dazu dienen, das vorrangige Ziel einer effektiven Altersvorsorge für die Bürger zu erreichen.

Die Frühstartrente, die ab dem 01.01.2026 eingeführt werden soll, sieht vor, dass Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot erhalten. Die Erträge aus diesem Depot sind bis zum Renteneintritt steuerfrei und werden erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt. Dies könnte insbesondere für künftige Generationen von Bedeutung sein, um frühzeitig für das Alter vorzusorgen.

Reform der Riester-Rente

Die Reform der Riester-Rente, die 2001 unter der Regierung Schröder eingeführt wurde, soll in Zukunft ohne Beitragsgarantien auskommen. Die geplanten Altersvorsorgedepots, die von Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungsgesellschaften angeboten werden sollen, resultieren aus einem detaillierten Reformvorschlag, der keine Garantien vorsieht. Ein zentrales Ziel dieser Reform ist die Förderung der neuen Riester-Rente für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.

In den vergangenen Jahren hat die Riester-Rente viele Herausforderungen erlebt. Bis Ende 2023 wurden über 20,1 Millionen Riester-Verträge verkauft, jedoch haben rund 4,6 Millionen Sparer ihre Verträge gekündigt. Dies entspricht fast einem Viertel aller abgeschlossenen Verträge. Verbraucher mussten dabei im Schnitt rund 1.900 Euro an Zulagen und Steuervorteilen zurückzahlen. Insbesondere die hohe Komplexität und die damit verbundenen Kosten haben viele Menschen von einer langfristigen Nutzung der Riester-Rente abgehalten.

Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung

Bei der betrieblichen Altersversorgung wird ebenfalls auf die Stärkung, Vereinfachung und die Erhöhung der Portabilität bei Arbeitgeberwechseln abgezielt. Pauschale Aussagen zu diesen Themen sind vorhanden, jedoch fehlen konkrete Umsetzungen. Die Reformvorschläge beinhalten eine automatische Entscheidung zwischen Zulagenförderung und steuerlicher Förderung, was die Komplexität der Altersvorsorge verringern könnte.

Ein weiterer Vorschlag zur Zusammenlegung von Riester- und Rürup-Rente zielt darauf ab, die Schwachstellen beider Systeme zu beseitigen. Diese Maßnahmen sollen eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge ermöglichen und dabei auf einfache gesetzgeberische Schritte zurückgreifen.

Insgesamt ist das Ziel der Reformen klar: Eine effektive und enkeltaugliche Altersvorsorge zu schaffen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Angesichts der Herausforderungen, wie der steigenden Lebenserwartung und den niedrigen Garantiezinsen, wird es entscheidend sein, wie die Umsetzung dieser Programme in der Praxis erfolgt. Die Bürger werden gespannt darauf warten, ob die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um die private Altersvorsorge nachhaltig zu stärken.

Die Reformen, die aktuell diskutiert werden, könnten entscheidende Weichenstellungen für die Sicherstellung der Altersversorgung in Deutschland vornehmen. Verbraucher und Experten bleiben deshalb aufmerksam, da die Einführung von Neuerungen oft weitreichende Auswirkungen haben kann. Möglicherweise könnte dies auch eine Wende in der Einstellung zur Altersvorsorge herbeiführen.

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