Personen, die seit Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Neuberechnung ihrer Rente zu verlangen. Dies bezieht sich auf § 75 Abs. 3 SGB VI, der eine Neufeststellung der Erwerbsminderungsrente vorsieht, wenn nach Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 20 Jahre, das heißt 240 Monate, mit Beitragszeiten zurückgelegt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) muss auf Antrag die Erwerbsminderungsrente neu feststellen, wenn die erforderliche Wartezeit erfüllt ist und seit dem Eintritt der Erwerbsminderung entsprechende Zahlungen geleistet wurden. Diese Informationen stammen von [Rentenbescheid24](https://rentenbescheid24.de/rente-400e-mehr-em-rente-anspruch-auf-neufeststellung-nach-20-jahren/).
Relevant ist dies insbesondere für diejenigen, die auch nach dem Eintritt der Erwerbsminderung weiterhin versichert sind, sei es durch eigene Arbeit, freiwillige Beiträge oder Nachzahlungen durch Dritte. Pflicht- und freiwillige Beiträge zählen dabei in die Berechnung; Nachzahlungen für Zeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung sind ebenfalls anrechenbar. Zuschläge aus Versorgungsäquivalenten oder Zeiten im Minijob ohne Versicherungspflicht werden hingegen nicht gezählt.
Vorteile einer Neuberechnung
Eine Neuberechnung kann dazu führen, dass sich die Anzahl der Entgeltpunkte erhöht, was in der Folge zu einer höheren monatlichen Rente führen kann. Allerdings ist eine solche Erhöhung nicht garantiert. Rückwirkende Zahlungen auf Basis der Neuberechnung sind nach § 44 SGB X bis zu vier Jahre rückwirkend ab Antragstellung möglich. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Mann, der seit 2002 eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann eine Neuberechnung beantragen, die zu einer Erhöhung von 400 Euro monatlich führen kann, da er seit April 2022 die 240 erforderlichen Beitragsmonate erreicht hat.
Die Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente hat in der Regel auch positive Auswirkungen auf die spätere Altersrente. Dies geschieht durch die Generierung zusätzlicher Entgeltpunkte, die sich im Alter vorteilhaft auswirken können. Experten raten daher dazu, eine Probeberechnung der künftigen Regelaltersrente bei der DRV anzufordern, um die Auswirkungen der zusätzlichen Entgeltpunkte prüfen zu können.
Neuer Zuschlag für Renter
Ein weiterer Aspekt, der für Rentenempfänger von Bedeutung ist, sind die Zuschlagberechnungen für die Erwerbsminderungs- oder Altersrente. Ab dem 1. Juli 2024 wird ein Zahlbetrag von 1.000 Euro mit einem Zuschlag von 75 Euro bei Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Die Berechnung des Zuschlags erfolgt mit einem Faktor von 0,0750 (7,5 Prozent), was zu einem Gesamtbetrag von 1.075 Euro führt. Bei einer Rente, die ab dem 1. August 2018 begonnen hat, wird die Summe sogar auf 1.081,50 Euro (einschließlich eines Zuschusses von 81,50 Euro) ansteigen.
Zusätzlich gibt es spezifische Berechnungen für Witwen- und Witwerrenten, die ebenfalls Zuschläge erhalten können. Hierbei wird unter unterschiedlichen Voraussetzungen nicht nur der Grundbetrag, sondern auch Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente eine wesentliche Möglichkeit für langjährige Rentenbezieher darstellt, um ihre finanzielle Situation erheblich zu verbessern. Experten empfehlen, diesen Schritt zeitnah zu gehen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Weitere Informationen zu den Verbesserungsgesetzen rund um die Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Webseite der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/faq_em-rente-verbesserung-gesetz.html).