Merz verkündet Bürgergeld-Reform: Strengere Regeln und neue Chancen!

· Daniel Wom

Am 9. Oktober 2025 hat Kanzler Friedrich Merz (CDU) einer Einigung der Koalition über bedeutende Reformen in den Bereichen Sozialwesen, Automobilsektor sowie Straßenbau bekannt gegeben. In einem umfassenden Reformpaket stehen zentrale Änderungen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Diese Einigung umfasst unter anderem die Einführung der sogenannten Aktivrente und eine überarbeitete Regelung des Bürgergeldes.

Die Reform des Bürgergeldes bringt schärfere Regeln mit sich. Eine entscheidende Maßnahme ist die Erhöhung der Sanktionsmöglichkeiten für Empfänger. So wird bei Nichterscheinen zu einem Termin im Jobcenter eine Kürzung der monatlichen Überweisung um 30 Prozent verhängt. Ein weiteres Nichterscheinen zieht eine zusätzliche Kürzung von 30 Prozent nach sich. Nach dem dritten versäumten Termin droht die vollständige Streichung der Geldleistungen, und auch im folgenden Monat werden sämtliche Zahlungen eingestellt. Zusätzlich sollen bei Pflichtverletzungen, wie der Ablehnung eines Jobangebots, sofortige Sanktionen von 30 Prozent in Kraft treten.

Änderungen und Auswirkungen

Ein weiterer Aspekt der Reform ist die Streichung von Karenzzeiten, was bedeutet, dass das Vermögen der Betroffenen weniger geschont wird. Das Schonvermögen wird direkt an die Lebensleistung der einzelnen Bürger geknüpft. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ist sich der kontroversen Reaktionen bewusst und betont, dass „wer nicht mitmacht, es schwer haben wird“. Dieser Schritt zielt darauf ab, Menschen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu motivieren.

Nach Angaben der Regierung beziehen derzeit rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Bas erwartet jedoch keine signifikanten Einsparungen durch die neuen Sanktionen. Stattdessen wird vermutet, dass lediglich bei einer aktiven Arbeitsaufnahme der Bürgergeld-Empfänger finanzielle Einsparungen realisiert werden können.

Verkehrsinfrastruktur und Automobilsektor

Zusätzlich plant die Koalition einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, für den drei Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen. Im Automobilsektor ist ein neues Förderprogramm für Elektroautos in Aussicht, das insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen soll. Während jedoch Fortschritte in diesen Bereichen erzielt werden, bleibt die Einigung über ein Verbot neuer Verbrenner-Fahrzeuge ab 2035 aus. Hier sind innerhalb der Koalition offenbar unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Automobilbranche zu verzeichnen.

In der kommenden Woche wird das Bundeskabinett voraussichtlich über die detaillierten Pläne dieses weitreichenden Reformpakets beraten. Die Entwicklungen hinsichtlich Bürgergeld, Aktivrente und der Verkehrsinfrastruktur werden mit großem Interesse verfolgt, da sie erhebliche Auswirkungen auf viele Bürger haben werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei BR.de sowie Euronews.