Am 27. Juni 2025 hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ein neues Rentenpaket vorgestellt, das zentrale Themen wie die Weiterbeschäftigung von Rentnern, das Rentenniveau und die Mütterrente in den Fokus rückt. Dies berichtet die FDP. Allerdings äußert sich FDP-Chef Christian Dürr skeptisch über die Erfolgsaussichten des Pakets und glaubt, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die Herausforderungen des Rentensystems zu bewältigen.

Das Rentenpaket bringt erhebliche Kosten mit sich: Für das Jahr 2023 sind 14,3 Milliarden Euro eingeplant, im Jahr 2024 soll die Summe auf 20 Milliarden Euro steigen. Ein zentraler Kritikpunkt von Dürr ist der Vorschlag, Selbstständige zur Einzahlung in die Rentenkasse zu zwingen. Er argumentiert, dass dies nicht zur Lösung des Demografieproblems beiträgt und zudem die hohen Abgaben von selbst verdienten Geldern anprangert.

Wichtige Aspekte des Rentenpakets

Dürr warnt davor, dass das Rentenpaket langfristig ein teures Versprechen für die junge Generation darstellen könnte. Statt auf steigende Beiträge zu setzen, fordert er stärkere Rücklagen und plädiert für ein kapitalgedecktes System wie die Aktienrente. Laut Dürr wird dieses Konzept von knapp der Hälfte der Deutschen als geeignete Lösung für die Alterssicherung angesehen.

Ein zentrales Element des Rentenpakets ist die Mütterrente, deren Bedeutung in der aktuellen Diskussion über Rente und Alterssicherung gewachsen ist. Ein Lehrstück aus der Vergangenheit ist die Einführung der Mütterrente am 1. Juli 2014, die eine verbesserte Anerkennung der Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verspricht. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt, dass bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre pro vor 1992 geborenem Kind angerechnet werden, was zu bis zu 2,5 Entgeltpunkten auf das Rentenkonto beitragen kann.

Die Mütterrente II, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, führte zu weiteren Verbesserungen bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Aktuell wird darüber gesprochen, Mütterrente III im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zu implementieren, jedoch ist die Umsetzung ungewiss.

Anspruchsberechtigte und Vererbung der Erziehungszeiten

Anspruch auf Mütterrente haben Personen, deren Rente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder berechnet wurde. Die Regelung sieht vor, dass diese Zeiten nur einem Elternteil zugeordnet werden können, in der Regel der Mutter. Dennoch können auch andere Erziehende wie Väter, gleichgeschlechtliche Elternteile, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern und weitere Verwandte von der Mütterrente profitieren. Eine Übertragung der Erziehungszeit auf den Vater ist möglich, wenn dieser das Kind überwiegend erzogen hat.

Die aktuelle Diskussion um das Rentenpaket und die Mütterrente verdeutlicht die Komplexität der Rentenreformen, die sowohl heute als auch in Zukunft eine bedeutende Rolle für viele Bürger spielen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Kräfte letztlich entscheiden und welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.