Kostenlose Online-Vorträge zur Altersrente: Jetzt anmelden!

· Daniel Wom

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet in den kommenden Wochen interessante Online-Vorträge zu den Themen Alters- und Erwerbsminderungsrente an. Diese Vorträge sind kostenlos und können bequem von verschiedenen Geräten wie Computer, Tablet oder Smartphone besucht werden. Der nächste Vortrag mit dem Titel „Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)?“ findet am 23. Oktober zwischen 14 und 16 Uhr statt. Interessierte sollten sich jedoch rechtzeitig anmelden und können dies über die Webseite der DRV tun sowie per E-Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort „Altersrente“ und ihrer E-Mail-Adresse.

Eine Anmeldebestätigung, Zugangsdaten sowie Informationen zum Ablauf werden den Teilnehmenden nach der Registrierung zugesendet. Die DRV möchte mit diesen Vorträgen dazu beitragen, das Wissen über Rentenansprüche zu steigern und Fragen zu klären, die viele Menschen beschäftigen.

Rentenansprüche stärker im Blick

Wichtige Regelungen hierzu finden sich im § 156 SGB III. Es wurde festgelegt, dass ALG-1 unter bestimmten Bedingungen ruht. ALG-1 wird nicht gezahlt, wenn die Betroffenen bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten oder Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld beziehungsweise Übergangsgeld beziehen. Außerdem gilt dies, wenn eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird – wobei hier unter bestimmten Umständen eine max. Dauer von drei Monaten bei einer Teilrente wegen Alters möglich ist.

Besonderheiten für Teilweise Erwerbsgeminderte

Für Bezieher einer teilweisen EM-Rente bleibt der Anspruch auf ALG-1 grundsätzlich bestehen, sofern die Arbeitsagentur nicht das Ruhen des Anspruchs anordnet. Dies geschieht in der Regel, wenn kein Restleistungsvermögen für 3 bis unter 6 Stunden Arbeit vorhanden ist. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nicht auf das ALG-1 angerechnet, was den Betroffenen zugutekommt. Diese Regelung wird durch die aktuelle Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit bekräftigt.

Für das Jahr 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 39.322 Euro Brutto-Jahresverdienst für Personen mit teilweiser Erwerbsminderung. Die gesetzlichen Bestimmungen rund um die verschiedenen Rentenarten und Arbeitslosigkeit sind somit abstrus und erfordern ein genaues Hinsehen, weshalb die bevorstehenden Vorträge der DRV eine wertvolle Informationsquelle sein können.