In einer Zeit, in der die sozialen Sicherheitssysteme in vielen europäischen Ländern unter Druck stehen, zeigen die Entwicklungen in Griechenland, dass Reformen und gezielte Maßnahmen durchaus positive Ergebnisse liefern können. Während die deutschen Krankenkassen mit Budgetproblemen kämpfen und die Sozialbeiträge gestiegen sind, verzeichnet Griechenland eine Senkung der Sozialabgaben.
Aktuelle Statistiken belegen, dass die Sozialabgaben in Griechenland seit 2012 um mehr als 11 Prozent gesenkt wurden. So betrugen die Sozialabgaben für Angestellte im Jahr 2012 noch 46,56 Prozent, während sie heute bei 35,16 Prozent liegen. Der Arbeitnehmeranteil ist damit auf 13,37 Prozent gesunken, die Arbeitgeber zahlen nun 21,79 Prozent. Diese reduzierte Abgabenlast steht im Gegensatz zur Situation in Deutschland, wo die Abgabenlast im Schnitt bei 40 Prozent liegt.
Reform der Sozialversicherung
Eine zentralisierte Reform der Sozialversicherung in Griechenland wurde durch die Einführung des e-EFKA, eines einheitlichen Renten- und Krankenversicherungsträgers, vorangetrieben. Dieser wurde am 1. Januar 2017 eingerichtet und digitalisiert, was erhebliche Einsparungen bei Personal- und Bürokratiekosten mit sich brachte. Der Zugang zu e-EFKA-Diensten erfolgt über die zentrale Gov.gr-App und eine Internetpräsenz, was die Verwaltung für die Bürger erheblich erleichtert.
Griechenland erlaubt auch die Zusammenfassung der Versicherungszeiten aus verschiedenen Trägern sowie aus dem EU-Ausland, was für viele Versicherte einen großen Vorteil darstellt. Die „nationale Rente“ in Griechenland beträgt momentan für Personen, die mindestens 15 Jahre leben und 20 Versicherungsjahre nachweisen können, 436,40 Euro.
Die Rentenbeiträge liegen bei 20 Prozent bis zu einem Monatseinkommen von 7126,94 Euro. Ein Beispiel: Ein Versicherter mit 40 Berufsjahren und einem brutto monatlichen Einkommen von 2400 Euro erhält eine Brutto-Monatsrente von 1538,16 Euro. Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer mit einem brutto Einkommen von 2500 Euro in Deutschland könnte gerade einmal mit knapp 900 Euro Brutto-Rente rechnen.
Beitragsmodell für Selbständige
Ebenfalls bemerkenswert ist die Regelung für Selbständige und Freiberufler in Griechenland, die verpflichtet sind, sich bei e-EFKA zu versichern. Die Beiträge richten sich nach der gewählten Versicherungsgruppe. So zahlen Selbständige monatlich zwischen 155 Euro und 500 Euro, abhängig von ihrer Einstufung. Dabei gibt es eine Sonderregelung für junge Fachkräfte, die in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit von niedrigeren Beiträgen profitieren können.
Zusätzlich gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für Selbständige, etwa die Auszahlung der Beiträge auf individuelle Konten, die seit dem 1. Januar 2014 geführt werden. Insbesondere die Möglichkeit, die Beiträge aufzuteilen, ist für viele Selbständige von Vorteil. Hierbei können bis zu zwei Auftraggeber in die Finanzierung einbezogen werden, wobei 6,67 Prozent vom Selbständigen und 13,33 Prozent vom Arbeitgeber getragen werden.
In der zuletzt eingeführten Basis-Gesundheitsschutzregelung haben alle legal im Land befindlichen Personen Zugang zu medizinischen Dienstleistungen. Diese wurden durch digitale Arztterminvergaben und regelmäßige SMS, die zur Aufforderung von Vorsorgeuntersuchungen dienen, ergänzt.
Insgesamt zeigt Griechenland, wie durch engagierte Reformen und digitale Lösungen ein nachhaltiges Gesundheitssystem aufgebaut werden kann. Währenddessen wird in Deutschland eine mögliche Senkung der Sozialbeiträge diskutiert, um die finanziellen Belastungen der Bürger zu verringern. Das Schicksal beider Länder könnte gegensätzlicher nicht sein, doch die Entwicklungen in Griechenland könnten als Modell für andere Staaten dienen.
So erläutert Focus, dass die Unterstützung durch Deutschland zur positiven Entwicklung der sozialen Sicherheitssysteme in Griechenland beigetragen hat. Der Blick auf die griechischen Reformen könnte informierte Anreize für eine Neugestaltung sozialer Systeme in anderen europäischen Ländern bieten.
Weitere Informationen zu den Versicherungsbeiträgen finden Sie auf der Seite ypergasias.gov.gr.
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