Frührente ohne Abschläge erfreut sich wachsender Beliebtheit in Deutschland. Seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2012 können Personen mit 45 Versicherungsjahren ihre Rente ohne finanzielle Einbußen antreten. Laut Stern haben sich die schwarz-rote Regierungskoalition und die Deutsche Rentenversicherung darauf verständigt, dass dieser Vorteil für Menschen, die langjährig in das Rentensystem eingezahlt haben, erhalten bleibt.
Obwohl die Frührente zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter beantragt werden kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Rund ein Drittel der regulären Rentner entscheidet sich mittlerweile für diesen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben. Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, können weiterhin arbeiten und sowohl ihr Gehalt als auch ihre Rente beziehen. Flexibilität ist hierbei das Schlagwort. Die ehemaligen Frührentner müssen sich keine Sorgen um den Verlust ihrer Arbeitsverträge machen, da diese nicht automatisch enden.
Voraussetzungen und mögliche Verluste
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass für den Zugang zur Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ grundsätzlich 45 Versicherungsjahre notwendig sind. Zu diesen Jahren zählen nicht nur die regulären Arbeitszeiten, sondern auch Pflegezeiten, Kindererziehung und Wehrdienst. Weniger bekannt ist, dass auch freiwillige Beiträge anerkannt werden, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Bei einem vorzeitigen Renteneintritt müssen insbesondere die finanziellen Folgen in Betracht gezogen werden. Wer zwei Jahre früher in den Ruhestand geht, zahlt entsprechend weniger in die Rentenkasse, was zu einem monatlichen Rentenverlust von etwa 80 Euro für Durchschnittsverdiener führen kann. Zusätzlich ist die steuerliche Lage für Frührentner zu berücksichtigen: Die Steuerprogression kann die insgesamt höhere finanzielle Belastung auslösen, wenn man sowohl Rente als auch Gehalt bezieht. Die Regierungskoalition plant, eine steuerfreie Einkommensgrenze von 2000 Euro aufrechtzuerhalten, jedoch bleibt unklar, ob dies auch für die abschlagsfreie Frührente zutrifft.
Aktuelle Regelungen und Beratung
Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner aufgehoben, was es ermöglicht, weiterhin in die Rentenkasse einzuzahlen, während man Geld verdient. Ursprünglich gab es für vorgezogene Altersrenten eine Verdienstgrenze von 46.060 Euro, die nun nicht mehr existiert. Der Antrag auf Rente sollte idealerweise drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Wer sich umfassend zu den Regelungen rund um die Frührente informieren möchte, kann die Deutsche Rentenversicherung um Beratung bitten. Die Seite der Rentenversicherung bietet umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Arten von Altersrenten und den nötigen Versicherungszeiträumen. Während der Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab 35 Versicherungsjahren möglich ist, bleibt der Weg zur besonders langjährigen Absicherung für all jene mit 45 Jahren weiterhin gewahrt.
Für detaillierte Informationen zu den rentenrechtlichen Voraussetzungen ist die Webseite der Deutschen Rentenversicherung eine wertvolle Quelle.
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