Frühe Rente: So profitieren Jahrgänge bis 1963 von neuen Regelungen!

· Daniel Wom

Am 14. November 2025 hat das Bundeskabinett das Rentenniveau stabilisiert und gleichzeitig neue Regelungen für den Renteneintritt beschlossen. Die Regelaltersgrenze für die Rente wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Vor 1964 geborene Personen haben jedoch, unter bestimmten Bedingungen, die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, teilweise sogar ohne Abschläge. Dies betrifft insbesondere die Altersrenten für langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen, wie [rentenbescheid24.de](https://rentenbescheid24.de/rente-welche-jahrgaenge-noch-vor-67-in-rente-gehen-duerfen/) berichtet.

Die wichtigsten Rentenarten, die einen früheren Zugang zur Rente ermöglichen, sind:

  • Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre).
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre, auch bekannt als „Rente mit 63“).
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50, ab 35 Versicherungsjahren).

Für Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 ist ein Renteneintritt vor Erreichen des 67. Lebensjahres möglich. Wer jedoch vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat rechnen.

Details zu den Renteneintritten

Eine interessante Tabelle zeigt, wie sich das Rentenalter je nach Geburtsjahrgang gestaltet:

Geburtsjahr Frühester Renteneintritt Regelaltersgrenze
1952 63 Jahre 65 Jahre + 6 Monate
1953 63 Jahre + 2 Monate 65 Jahre + 7 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate 65 Jahre + 8 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate 65 Jahre + 9 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate 65 Jahre + 10 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate 65 Jahre + 11 Monate
1958 64 Jahre 66 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate 66 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate 66 Jahre + 4 Monate
1964 65 Jahre 67 Jahre

Besonders für Menschen mit einem GdB von mindestens 50 Jahren gilt eine abschlagsfreie Altersgrenze für Jahrgänge vor 1964, die zwischen 63 und 65 Jahren liegt. Ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Beispielsweise könnte Maria Mustermann, die am 1. September 1961 geboren wurde, bereits am 1. März 2026 in Rente gehen, wenn sie 64 Jahre und 6 Monate alt ist.

Rentenpaket 2025

Im Rahmen des neu beschlossenen Rentenpakets 2025 wurde auch die Mütterrente III eingeführt, die Gerechtigkeitslücken bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder schließen soll. Hierbei werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die Rentenministerin Bärbel Bas äußerte, dass das Paket eine klare Botschaft an alle Generationen sendet: „Die Rente bleibt stabil und gerecht”, wie [bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rentenpaket-2025-2368678) berichtet.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Rentenpakets ist die Aufhebung des Anschlussverbots, welches es älteren Arbeitnehmenden erleichtert, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, nachdem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern.

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 auf 48 Prozent ist von zentraler Bedeutung, da die gesetzliche Rente für viele Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter darstellt. Dies wird auch durch die Regelungen zur Kindererziehungszeit unterstrichen, die der Ausgleich von Nachteilen durch Kindererziehung, die häufig Lücken in der Rentenbiografie hinterlässt, dienen.

Die nächsten Schritte sehen vor, dass das Rentenpaket 2025 im Bundestag beraten wird. Zudem sind weitere rentenpolitische Maßnahmen, wie die Frühstartrente und die verbesserte Betriebsrente in Planung, um die finanzielle Sicherheit der Rentner zu gewährleisten.