Die steuerlichen Regelungen für Rentner in Deutschland werden im Jahr 2025 schärfer. Ab diesem Jahr müssen Rentner 83,5 % ihrer Rentenzahlungen versteuern. Diese Anpassung ist ein Teil eines kontinuierlichen Anstiegs, der bis 2058 auf 100 % steigen wird. Besorgniserregend ist für viele Rentner, dass die steuerlichen Freibeträge entscheidend beeinflussen, ob sie überhaupt Einkommensteuer zahlen müssen. Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.084 Euro festgelegt, was eine Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Für Verheiratete liegt dieser Freibetrag bei 24.192 Euro. Diese Regelung bedeutet, dass etwa 75 % der Rentnerhaushalte voraussichtlich steuerfrei bleiben werden, da ihre Renten unter diesem Freibetrag liegen, wie [Transparent Beraten](https://www.transparent-beraten.de/rente/steuer/) berichtet.
Die Höhe des Grundfreibetrags hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Vergleich dazu lag der Grundfreibetrag 2021 bei 9.744 Euro, während er 2024 bereits bei 11.604 Euro war. Die Steuerpflicht für Rentner hängt maßgeblich von ihrem Gesamteinkommen ab. Wenn dieses den Grundfreibetrag überschreitet, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Steuererklärung und Freibeträge
Rentner müssen beachten, dass auch wenn sie Anspruch auf den Grundfreibetrag haben, sie möglicherweise dennoch pflichtig sind, eine Steuererklärung einzureichen, wenn ihre Gesamteinkünfte den Freibetrag übersteigen. Bei den Besteuerungsanteilen zeigt sich, dass Rentner, die 2025 in Rente gehen, 83,5 % ihrer Bruttorente versteuern müssen. In den letzten Jahren gab es eine schrittweise Erhöhung: Im Jahr 2021 waren es 81 %, 2022 bereits 82 % und 2023 82,5 %, während der Anteil 2024 auf 83 % stieg, wie [Main Post](https://www.mainpost.de/geld-leben/rente/grundfreibetrag-2025-so-viel-geld-wird-bei-rente-nicht-angerechnet-4-10-25-103369476) berichtet.
Für die meisten Rentner bleibt die Steuerlast geringer, da bestimmte Aufwendungen von der Steuer absetzbar sind. Dazu zählen außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, die helfen können, die Steuerlast zu mindern. Ferner können Rentner bei Minijobs zusätzliches Einkommen generieren, ohne ihre Rentenansprüche zu gefährden, jedoch werden die Einkünfte in die steuerpflichtigen Gesamteinnahmen eingerechnet. Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass für Rentner, die im Ausland leben, besondere Regelungen hinsichtlich der Steuerpflicht bestehen.
Aussichten und Anpassungen
Die Regelungen zur Rentenbesteuerung wurden 2021 als verfassungsgemäß erklärt, es bleibt dennoch abzuwarten, wie sich die Berechnungsweise anpassen wird, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betrifft Rentner, die sowohl in die Rentenkasse während ihrer aktiven Zeit eingezahlt haben als auch auf ihre Rentenzahlungen Steuern zahlen müssen. Ab 2023 sind außerdem Rentenversicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag zu 100 % absetzbar, was eine zusätzliche Entlastung für die Rentner darstellen kann.
Durch diese ständigen Anpassungen in der Rentenbesteuerung und beim Grundfreibetrag wird die Planung und finanzielle Sicherheit für Rentner zunehmend komplex. Es bleibt entscheidend, dass Rentner sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen und Möglichkeiten im Klaren sind, um mögliche finanzielle Belastungen zu minimieren.