Die Umstellung der Rentenbesteuerung hat in den letzten Jahren viele Rentner betroffen und führt nach wie vor zu einem komplexen Problem: der Doppelbesteuerung. Bis zum Jahr 2005 wurden die Rentenzahlungen steuerfrei ausgezahlt, obwohl die Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen erfolgt waren. Das änderte sich mit dem Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung, die dazu führte, dass die Renten schrittweise besteuert werden, während die Einzahlungen zunehmend steuerfrei wurden. Ursprünglich sollte die Vollbesteuerung der Renten im Jahr 2040 gültig werden, doch wurde dieser Termin auf 2058 verschoben, was die Unsicherheit für viele Rentner verschärft hat, da sie ab 2023 vollständig von steuerfreien Beiträgen profitieren können. Dies berichtet stern.de.

Die Ampelkoalition erkannte die Problematik und brachte 2023 eine Übergangsregelung auf den Weg, die die Rentenvorsorgebeiträge nun voll absetzbar macht. Gutachten der Universitäten Würzburg und Berlin zeigen, dass insbesondere die Jahrgänge 1973 bis 1990 von dieser Regelung profitieren. Dennoch bleibt festzustellen, dass weiterer Reformbedarf besteht, um die Doppelbesteuerung in Zukunft vollständig zu vermeiden. Diese gesetzgeberischen Maßnahmen betreffen vor allem zukünftige Rentner und sind abhängig von Gehalt, Renteneintrittsjahr, Beitragsjahren und Eigenbeiträgen. Besonders betroffen sind oft alleinlebende Männer, die nicht von der Ehegattenbesteuerung profitieren können, während Geringverdiener seltener unter diesem Problem leiden.

Doppelbesteuerung im Fokus

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte bereits im Jahr 2021, dass eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten vorliegt. Weitere Klagen von Rentnern führten dazu, dass der Gesetzgeber aktiv handeln musste, um das Problem anzugehen. Jedoch zeigen aktuelle Berichte, dass es in Einzelfällen weiterhin zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, wie Finanztip berichtet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich entschieden, dass die Verfassungsbeschwerden gegen die Doppelbesteuerung unzulässig waren. Dies hat zur Folge, dass der Gesetzgeber nur strukturelle Doppelbesteuerungen bei Rentnergruppen verhindern muss, jedoch nicht in jedem individuellen Fall.

Um dem Problem weiter zu begegnen, wurde im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 2. Oktober 2023 festgestellt, dass weitere Regelungen erforderlich sind. Diese Anpassungen gelten für Rentenjahrgänge ab 2023. Dennoch bleibt die Möglichkeit der Doppelbesteuerung bestehen, und Betroffene haben oft nur begrenzte Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Steuerbescheide, die seit 2005 erlassen wurden, tragen einen Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Rentenbesteuerung, was bedeutet, dass einige Bescheide angefochten werden können, jedoch nur solche nach dem 30. August 2021.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Thematik der Rentenbesteuerung und der damit verbundenen Doppelbesteuerung auch in Zukunft ein wichtiges Feld für Gesetzesänderungen und rechtliche Überprüfungen bleiben wird. Angesichts der Komplexität der betroffenen Regelungen und der fortlaufenden gesetzlichen Anpassungen müssen Rentner aufmerksam bleiben und die Entwicklungen genau verfolgen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Herausforderung ist, die finanzielle Belastung gerechter zu gestalten, ohne die verschiedenen Rentnerkohorten aus den Augen zu verlieren.