Die Bremische Bürgerschaft hat kürzlich eine grundlegende Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen, die die Wiederzahlung von Pensionen für Abgeordnete vorsieht. Dieser Schritt wurde am 19. Juni 2025 mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke sowie der oppositionellen CDU beschlossen, während die FDP gegen die Neuerungen stimmte und Bündnis Deutschland Teile ablehnte. Diese Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform zeigt, dass die Abgeordneten aller Fraktionen konstatieren, dass das seit 2011 geltende Modell sich nicht bewährt hat und Kritik ausgesetzt ist.

Laut einem Gutachter wird das alte Modell sogar als verfassungswidrig angesehen, da es den Abgeordneten nicht ausreichend finanzielle Sicherheit zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit bietet. Die neue Regelung, die am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten soll, sieht vor, dass Pensionen den Abgeordneten wieder ausbezahlt werden. Dies wird jedoch nicht von allen Seiten begrüßt. Kritiker, darunter Mitglieder von Bündnis Deutschland, bezeichnen die Änderung als moralisch unanständig, da sie den Abgeordneten selbst zugutekomme.

Finanzielle Aspekte der Altersentschädigung

Ein zentrales Element der Neuregelung sind die Altersentschädigungen, die Bestandteil der gesetzlichen Entschädigung für Abgeordnete nach dem Grundgesetz sind. Diese Altersentschädigung spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Unabhängigkeit der Parlamentarier. Dies wurde unter anderem durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 1971 und 1975 bestätigt. Altersentschädigung soll die Lücke in der Altersversorgung von Abgeordneten schließen, die während ihrer Mandatszeit auf Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verzichten müssen.

Nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag haben Abgeordnete Anspruch auf eine Altersentschädigung von 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung, die mit jedem weiteren Jahr der Zugehörigkeit zum Parlament in gleichen Schritten ansteigt, bis zu einem Höchstbetrag von 65 % nach 26 Jahren. Allerdings erreichen nur wenige Abgeordnete diesen maximalen Anspruch, da die durchschnittliche Amtszeit lediglich zwei bis drei Wahlperioden beträgt. Zudem wurde das Eintrittsalter für die Altersentschädigung seit 2008 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Kritik und Bedenken

Die Wiederherstellung von Pensionen für Abgeordnete stößt auf unterschiedliche Meinungen. Während die Koalitionsparteien die Notwendigkeit der Reform betonen, äußert die FDP Bedenken hinsichtlich der möglichen langfristigen Kostenbelastung für zukünftige Generationen. Sie befürchten, dass die neue Regelung zu einer signifikanten finanziellen Belastung für die öffentlichen Kassen führen könnte. Dieser Widerstand wird durch die Tatsache untermauert, dass die Reform als ein Schritt angesehen wird, von dem hauptsächlich die derzeitigen Abgeordneten profitieren.

Die Diskussion um die neuen Regelungen zeigt die Spannungen innerhalb der politischen Landschaft, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen und der Frage nach der moralischen Integrität von Abgeordneten, die sich selbst bessere Pensionsbedingungen schaffen. Die anhaltende Debatte wird mit Sicherheit auch in den kommenden Monaten weitergeführt werden.