Ab 2026 soll die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland reformiert werden, um vor allem Beschäftigten mit geringen und mittleren Einkommen den Zugang zu einer zusätzlichen Altersvorsorge zu erleichtern. Dies berichtet ZDF heute. Ziel der Reform ist es, die bAV als wichtige zweite Säule neben der gesetzlichen Rente zu stärken, da aktuell nur etwa 50% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von diesem System profitieren, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen Mitarbeiter künftig automatisch in die betriebliche Altersvorsorge aufgenommen werden, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Dies könnte dazu beitragen, dass mehr Menschen in den Genuss von Betriebsrenten kommen, was insbesondere wichtig für die Lebensqualität im Alter ist, so die Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Erhöhungen der Einkommensgrenze und Förderbedingungen
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Anhebung der Einkommensgrenze für Geringverdiener auf 2.900 Euro pro Monat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Förderung der bAV zu verbessern und mehr Beschäftigten den Zugang zu ermöglichen. Arbeitgeber können zudem bis zu 1.200 Euro für die bAV bereitstellen und erhalten dafür 30% Rückerstattung vom Fiskus. Allerdings gibt es Kritik: So wird angeführt, dass die minimalen Beteiligungsquoten von 15% für Arbeitgeber zu niedrig seien und eine Erhöhung der steuerlichen Rückerstattungsquote gefordert.
Darüber hinaus wird die bAV durch regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage gestärkt, um bessere Renditechancen zu schaffen. Auch die bestehenden Hürden für die Beteiligung an Sozialpartnermodellen sollen gesenkt werden, sodass mehr Beschäftigte, insbesondere in tarifungebundenen Unternehmen, von diesen Modellen profitieren können.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der positiven Ansätze gibt es Bedenken hinsichtlich der aktuellen Steuer- und Krankenkassen-Beitragsregeln, die nicht unbedingt vorteilhaft für die bAV sind. Kritiker argumentieren, dass ohne deutliche Verbesserungen in diesen Bereichen die Reform möglicherweise nicht den gewünschten Effekt erzielen kann. Auch muss das Reformgesetz noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden, bevor es in Kraft tritt.
Insgesamt zielt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz darauf ab, eine breitere Basis für die Altersvorsorge zu schaffen und insbesondere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen gezielt zu unterstützen, um deren Lebensqualität im Alter zu sichern.