Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge steht im Fokus der neuen Pläne der Bundesregierung. Arbeitsministerin Bärbel Bas möchte mit dem „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz“ Anreize schaffen, um mehr Beschäftigte in Deutschland dazu zu bewegen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Aktuell beträgt die Verbreitungsquote der betrieblichen Altersvorsorge 52 Prozent, was etwa 18,1 Millionen Arbeitnehmern entspricht, aber das Ziel ist, diese Zahl deutlich zu erhöhen.
Ministerin Bas wird insbesondere kleinere Unternehmen unterstützen, indem die Einführungen von Betriebsrenten erleichtert werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Weiterentwicklung des bestehenden Sozialpartnermodells zur Vereinbarung betrieblicher Altersversorgung. Außerdem sollen Opting-Out-Systeme vereinfacht werden. Dies bedeutet, dass Beschäftigte aktiv widersprechen müssen, wenn sie möchten, dass ein Teil ihres Einkommens nicht für Betriebsrenten verwendet wird.
Flexibilisierung und steuerliche Anreize
Ein weiterer wichtiger Aspekt der geplanten Reform ist die Flexibilisierung der Vorschriften für Pensionskassen. Diese sollen dazu beitragen, Renditen zu erhöhen und die Risikobereitschaft zu steigern. Auch die steuerliche Förderung von Betriebsrenten wird gestärkt. Ziel ist, auch Teilzeitkräfte in diese Systeme zu integrieren und die betriebliche Altersvorsorge auf tarifvertraglicher Basis zu fördern.
Hintergrund für diese Bestrebungen sind die steigenden Herausforderungen für die gesetzliche Rente, bedingt durch die wachsende Zahl an „Babyboomern“, die in den Ruhestand gehen. Neben dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten hat Bas auch einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente vorgelegt. Hierbei wird auch eine Diskussion über die finanzielle Stabilisierung der Sozialsysteme angestoßen, die unter anderem Vorschläge für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften beinhaltet sowie einen Renten-Soli für wohlhabende Rentner.
Betriebsrenten im Detail
Betriebsrenten stellen einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar, sind aber noch nicht weit verbreitet. Rund 50 Prozent der Beschäftigten erwerben Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland, darunter Direktversicherungen und Pensionskassen. In der Regel zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in diese Rücklagen ein, die steuerbegünstigt sind.
Die Renten beginnen meist zum gleichen Zeitpunkt wie die gesetzliche Rente, die für den Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren vorsieht. Zudem unterliegt die Betriebsrente den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen: So fallen etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Betriebsrentner müssen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, wobei es für die Krankenversicherung einen Freibetrag von etwa 187 Euro gibt.
Die steuerliche Behandlung der Betriebsrente ist ebenfalls von Bedeutung. Sie unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, ähnlich wie die gesetzliche Rente. Die Steuerlast orientiert sich an der Art der Betriebsrente und wird in der Regel mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Für Betriebsrenten, die 2025 in Anspruch genommen werden, gibt es einen Freibetrag von 13,2 Prozent mit einem Maximalbetrag von 990 Euro pro Jahr sowie einen Zuschlag von 297 Euro. „Altverträge“, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ausgezahlt werden.
Für Arbeitnehmer wird geraten, sich fachlich beraten zu lassen, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen zu klären und die bestmögliche Altersvorsorge zu wählen.
Die Initiativen von Ministerin Bas zielen darauf ab, den Herausforderungen der demographischen Entwicklung aktiv zu begegnen und einen robusteren Rahmen für die Altersvorsorge zu schaffen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Kommentar verfassen