Am 11. Oktober 2025 wurde bekannt, dass das Fördervolumen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 um rund 10 Prozent gesunken ist. Die aktuelle Förderung beläuft sich auf 3,3 Millionen Euro, was einen Rückgang von 0,4 Millionen Euro im Vergleich zu 2023 darstellt. Dieses Rückgang ist ein besorgniserregender Trend in der Entwicklung der bAV-Förderung im Land. Insgesamt erhielten 2.486 Arbeitgeber Zuschüsse für 22.197 Beschäftigte, was einen Rückgang von etwa 2.800 geförderten Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Der Anteil der Arbeitnehmer, die von der Förderung profitierten, fiel auf 2,5 Prozent, was im Vergleich zu 3,3 Prozent im Jahr 2021 einen erheblichen Rückgang darstellt.
Im Detail beträgt der durchschnittliche Zuschuss pro beschäftigter Person im Jahr 2024 149,56 Euro, was dem Mittelwert der letzten drei Jahre entspricht. Während die staatliche Förderung pro Beschäftigtem im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent zugenommen hat, gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Unternehmensgrößen. Insbesondere Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen verzeichneten einen Anstieg der durchschnittlichen Förderbeträge um 4,1 Prozent auf 127,73 Euro. Im Gegensatz dazu erhielten Großunternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten durchschnittlich 171,65 Euro, was ein Rückgang von 0,6 Prozent ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Unterstützung vor allem kleinere Firmen begünstigt.
Förderbedingungen und Zukünftige Entwicklungen
Der bAV-Förderbetrag in Sachsen-Anhalt ist als staatlicher Zuschuss zu Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung konzipiert. Förderfähig sind Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro jährlich, die anteilig mit 30 Prozent gefördert werden. Dies führt zu einem Förderbetrag von mindestens 72 Euro und höchstens 288 Euro pro Jahr. Interessanterweise wird dieser Zuschuss durch eine Verrechnung mit der Lohnsteuer gewährt, was für viele Arbeitgeber eine zusätzlichen Anreiz darstellt, in die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten zu investieren.
Seit seiner Einführung im Jahr 2018 zeigt die bAV-Förderung in Sachsen-Anhalt eine wechselhafte Geschichte. Der aktuelle Rückgang könnte auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein, darunter wirtschaftliche Unsicherheiten und Veränderungen im Beschäftigungsmarkt. Um den Anreiz zur Nutzung der bAV-Förderung zu erhöhen, könnten zukünftige Anpassungen an den Förderkriterien ins Auge gefasst werden. Die Politik steht vor der Herausforderung, eine stabile und unterstützende Umgebung für die betriebliche Altersvorsorge zu schaffen, um die gesunkene Beteiligung der Arbeitnehmer zu steigern.
Insgesamt reflektieren die aktuellen Zahlen die schwierige Situation im Bereich der Altersvorsorge und die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die bAV zu stärken. Die kommende Zeit wird zeigen, wie die Entwicklungen in Sachsen-Anhalt die Landschaft der betrieblichen Altersvorsorge beeinflussen werden.
Für weitere Informationen zu den Förderbedingungen und dem Rückgang der bAV-Förderung besuchen Sie bitte die Artikel von Hallanzeiger und Hallespektrum.