Die Einführung der Aktivrente ist ein zentrales Projekt der derzeitigen Bundesregierung, das die Arbeitswelt für ältere Menschen attraktiver gestalten soll. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und CSU-Chef Markus Söder kündigten an, dass im Rahmen eines „Sofortprogramms“ der schwarz-roten Koalition umfassende Reformen geplant sind, zu denen auch die Aktivrente gehört. Laut dem FR umfasst der Koalitionsvertrag nicht nur die Aktivrente, sondern auch die Festlegung eines abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren, um den Menschen auch im Alter einen sanften Übergang in die Rente zu ermöglichen.

Mit der Aktivrente sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, die es den Rentnern ermöglichen, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, während sie parallel zur gesetzlichen Rente arbeiten. Dies gilt für Rentner, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterhin freiwillig in einem Job tätig bleiben. Ein grundlegendes Anliegen ist es, die Rentenkasse durch längeres Arbeiten und höhere Beitragszahlungen zu entlasten, wie Hendrik Hoppenstedt (CDU) erwähnt. Gleichzeitig stellte Carsten Linnemann (CDU) klar, dass der Bezug der gesetzlichen Rente eine Voraussetzung für die Aktivrente ist.

Steuerliche Vorteile und Flexibilität

Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 24.000 Euro jährlich ist ein attraktives Angebot, von dem viele Rentner profitieren könnten. Die neue Regelung befreit Rentner von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung auf diesen Zusatzverdienst. Dies bedeutet, dass Rentner, die beispielsweise 2.000 Euro brutto im Monat verdienen, nicht nur steuerfrei bleiben, sondern auch ihren Rentenanspruch mit weiteren Beitragsmonaten erhöhen können.

Die Bundesregierung plant außerdem, die Beschränkungen für eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber aufzuheben. Dies könnte positiv dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmer auch während ihres Rentenbezugs weiterhin in ihrem gewohnten Beruf tätig sein können. Gleichzeitig gibt es Diskussionen über die Unterschiede zwischen der Aktivrente und der bereits bestehenden Flexirente, die seit 2017 existiert.

Kritik und Unsicherheiten

Die Einführung der Aktivrente, die für 2025 vorgesehen ist, ist Teil einer umfassenden Rentenreform. Allerdings gibt es bereits heute zahlreiche Kritiken und Unsicherheiten über die genaue Ausgestaltung. Kritiker führen an, dass die Aktivrente im Kern bereits in der Form der Flexirente existiert, jedoch ohne die gleichen steuerlichen Vorteile. Es bleibt unklar, wie genau die Regelungen zur Aktivrente im Vergleich zur Flexirente umgesetzt werden sollen.

Es wird auch diskutiert, inwiefern die Aktivrente nur für Altersrentner gelten soll und nicht für Empfänger von Grundsicherung oder Hinterbliebenenrenten. Die politischen Akteure befinden sich in einem offenen Dialog über die Stärken und Schwächen der neuen Regelung, die als Antwort auf den Fachkräftemangel und die steigenden Anforderungen an das Rentensystem formuliert wurde. So sollen ältere Beschäftigte motiviert werden, aktiv am Arbeitsmarkt teilzunehmen, um nicht nur ihre eigene finanzielle Situation zu verbessern, sondern auch zur Entlastung der Sozialkassen beizutragen.

Wie die Aktivrente konkret umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bis Ende 2025 soll jedoch eine klare Regelung stehen, die sowohl Rentner als auch die Wirtschaft betrifft und möglicherweise das gesamte Rentensystem in Deutschland reformieren könnte. Laut Bürger-Geld ist die Motivation und der Freiraum für Rentner, länger im Berufsleben aktiv zu bleiben, eines der Hauptziele dieser Reformen. Es bleibt spannend, wie diese neuen Vorschriften am Ende in der Praxis wirken werden.